Räucherstäbchen bei indilaya.de
Indische und tibetische Räucherstäbchen, Räucherkegel, Dhoop Sticks, Räucherwerk, Zubehör und vieles mehr...
03. September 2007
Posted in Internet News
Der dubiose Rechtsstreit zwischen dem US-Unternehmen e360 Insight und der britischen Anti-Spam-Organisation Spamhaus.org geht in die nächste Runde. Ein Berufungsgericht hat das im vergangenen Jahr gegen Spamhaus gefällte Urteil auf Zahlung von 11.715.000 Dollar Schadensersatz und die damit verbundenen Verfügungen teilweise aufgehoben. Doch damit ist Spamhaus noch lange nicht aus dem Schneider.
Um die Zusammenhänge kurz zu wiederholen. David Linhardt, der als Chef von e360 auftritt, hatte Klage gegen den wichtigsten Spamhaus-Vertreter erhoben, Steve Linford. Ihm und seiner Organisation wurde vorgeworfen, e360 in ehrverletzender und geschäftsschädigender Form als Spammer bezeichnet zu haben.
Linhardt behauptete in der Klageschrift fälschlich, Spamhaus betreibe ein Büro im Bundesstaat Illinois, woraus sich die Zuständigkeit des US-Gerichts ergab. Linford wiederum reagiert zunächst auf die Klageerhebung in den USA und beauftragte Anwälte mit seiner Vertretung. Dann aber zog er sich wieder zurück, denn er hatte erkannt, dass das US-Gericht für die Verhandlung der Klage gar nicht zuständig ist.
Linford forderte daher Linhardt auf, seine Klage in Großbritannien zu wiederholen. Der von Linford zunächst akzeptierte Auftakt des Verfahrens hätte es aber notwendig gemacht, die Zuständigkeitsfrage vor Gericht zu klären. Da Linford aber nicht mehr reagierte, erließ der Richter ein hartes Versäumnisurteil, in dem er praktisch alle Forderungen des Klägers akzeptierte.
Als Linford auf das Urteil ebenfalls nicht reagierte, erklärte der Richter es sogar für möglich, die Domain der Spam-Gegner mit Hilfe der ICANN zu suspendieren, um weiteren Schaden von e360 abzuwenden. Die Internet-Verwaltung bezeichnete dies aber prompt für nicht machbar und der Richter bestätigte dann auch von seiner Seite, dass eine Wegnahme der Domain unmachbar sei.
Die Millionenforderung blieb damit aber aufrecht erhalten. Erst die jetzt ergangenen Entscheidung (PDF) hebt diese Schadensersatzforderung auf. Womit allerdings nicht das Urteil an sich aufgehoben wird. Das Versäumnisurteil bleibt im Gegenteil erhalten. Das Bundesgericht soll nun vorrangig die Schadensersatzforderung des Klägers prüfen, was in der ersten Entscheidung versäumt wurde. Die eigentliche Schuldfrage ist aufgrund des Nichterscheines von Spamhaus geklärt.
Dennoch dürfte der Ausgang eines weiteren Verfahrens vermutlich eine wichtige Rolle spielen. Denn gegen e360 wurde in der Zwischenzeit tatsächlich eine Klage auf Basis der harten Anti-Spam-Gesetzes (CAN SPAM Act) der USA erhoben. Wird das Unternehmen dort verurteilt, kann es wohl kaum Schadensersatz dafür verlangen, wenn es von Spamhaus mit der korrekten Bezeichnung belegt wurde.
| < Neuere | Ältere > |
|---|




