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Das US-Justizministerium hält eine Ausweitung und Verlängerung der gerichtlichen Auflagen für Microsoft nicht für notwendig. In einer Stellungnahme des Ministeriums auf die Anfrage des Gerichts heißt es, Wettbewerb und Verbraucher hätten von dem 2002 gefällten Urteil im Kartellverfahren gegen Microsoft profitiert.

Diese Entscheidung habe das angestrebte Ziel, die von Microsoft unbehinderte Entwicklung und Verbreitung von Middleware erreicht. Und um diese Behinderung von Middleware dritter Hersteller durch Microsoft sei es bei dem damaligen Verfahren auch einzig gegangen.

Keineswegs sei im Verfahren damals behauptet worden, Microsoft habe seine Monopol-Stellung insgesamt unrechtmäßig erworben. Außerdem sei es aus heutiger Sicht erkennbar, dass die gerichtliche Kontrolle Microsofts der vergangenen Jahre durchaus zu einer Stärkung des Wettbewerbs geführt habe.

Als Beispiele für diese Entwicklung werden neben der Konkurrenz durch diverse Browser (Firefox, Safari, Opera) auch die Popularität von iTunes und Flash-Player hinsichtlich der Wiedergabe von Multimedia-Inhalten genannt. Außerdem seien zunehmend Web-Dienste für Mail und andere Anwendungen zu finden, die früher von lokalen Anwendungen (Microsofts) übernommen worden waren.

Auch die Entscheidungen von Dell und Lenovo, die ihren Kunden linux-basierte System zum Kauf anbieten, seien in diesem Zusammenhang als ein Hinweis auf eine Verbesserung der Wettbewerbssituation zu sehen.



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