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21. September 2007
Posted in Internet News
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, die Firma Ferrero darf den Begriff "Kinder" trotz seiner (Bild-) Marken nicht für sich beanspruchen. Ferrero hatte gegen Haribo (wg. "Kinder Kram") und Zott (wg. "Kinderzeit") geklagt. Doch der Bundesgerichtshof hat diese Klagen abgewiesen
"Der in den Marken der Klägerin enthaltende Wortbestandteil "Kinder" verfüge für Schokolade wegen des die Abnehmerkreise beschreibenden Gehalts für sich genommen nicht über markenrechtlichen Schutz". Vor Jahren versuchte Ferrero sogar, wegen seiner Bildmarken, die Domain kinder.at in Besitz zu nehmen. Auch dieser Versuch scheiterte an einer höchstrichterlichen Entscheidung. Allerdings hatte Ferrero bei seinen Verfahren wegen der Benutzung des Begriffs "GNUtella" mehr Glück.
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