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01. Oktober 2007
Großbritannien droht ein Verfahren der Europäischen Union wegen der ungenügenden Umsetzung der europäischen Datenschutz-Richtlinie. Etwa ein Drittel - 11 von 34 Artikel der Richtlinie - sollen nicht wie gefordert in angemessener Form in nationales Recht überführt worden sein. Und die seit drei Jahren im Stillen geführte Diskussion zwischen der Kommission und der britischen ist wohl schon so weit gediehen, dass von Brüssel schon mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gedroht wird.
Der Bericht des britischen Guardian über diesen Konflikt ist dabei das Ergebnis eines offiziellen Informationsbegehrens (FoIA-Request) an die Adresse der Kommission. Ein Anlass dieses Begehrens scheint wiederum in der britischen Umsetzung der "Data Retention Directive" (Direktive zur Vorratsdatenspeicherung) zu bestehen. Denn diese Umsetzung außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens im Rahmen einer Verfahrensvorschrift sieht vor, dass die Telefongesellschaften und Provider Informationen über mobile Gespräche und Anrufe im Festnetz sammeln, speichern und über 700 offiziellen Organisationen zugänglich gemacht werden.
Ob diese Vorschrift mit Europäischem Recht vereinbar ist, soll der "Information Commissioner" überprüfen. Doch was seine Rolle angeht, soll in der angekündigten EU-Untersuchung wohl auch überprüft werden, ob er mit den notwendigen Vollmachten ausgestattet ist.
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