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Google-Gründer Sergej Brin meinte in der vergangenen Woche zwar noch, er könne keinen Grund sehen, warum die Übernahme von DoubleClick nicht im kommenden Jahr abgeschlossen werden sollte. Doch allem Optimismus zum Trotz hat die Europäische Kommission die erste kartellrechtliche Prüfung des Deals bereits verlängert.

Nicht wie geplant am 26. Oktober, sondern erst am 13. November will die Kommission über die schnelle Zulassung der Übernahme entscheiden. Welche Hintergründe diese Verlängerung hat, wird von der Kommission nicht angegeben. Doch wenn am 13. November keine positive Entscheidung getroffen wird, folgt voraussichtlich eine vier Monate dauernde intensive Überprüfung der Übernahme.

Für Microsoft und Yahoo, die beiden Hauptkritiker der Übernahme, wird bereits die vorläufige Verlängerung eine willkommene Botschaft sein. Wobei die Kritik dieser beiden Konkurrenten sich in erster Linie auf die mögliche Gefährdung des Wettbewerbs beschränkt. Das ist naturgemäß auch der Schwerpunkt bei der Prüfung durch die Europäische Kommission. Und nicht, wie vielfach angenommen wird, die möglichen Konsequenzen der Übernahme aus Sicht des Datenschutzes.

Die Kommission hat sogar angegeben, dass sie sich bei der Prüfung ausschließlich mit Fragen des Wettbewerbs beschäftigen wird. Allerdings wird sich das Thema "Datenschutz" auch auf europäischer Seite nicht ganz ausklammern lassen. Nicht nur, weil die "enge Zusammenarbeit" mit der US-Handelsaufsicht FTC dies notwendig machen wird, bei der man sich ebenfalls mit den Konsequenzen für den Schutz der Privatsphäre beschäftigt.

Google und DoubleClick dominieren jeweils in den Werbebereichen der kontext-sensitiven Textwerbung und der Image-Werbung. Beide Unternehmen sammeln aber auch in ihren jeweiligen Bereichen eine Unmenge an Daten. Die Verbindung beider Unternehmen und die mögliche Zusammenführung der Daten aus beiden Bereichen muss daher auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht eine Rolle spielen. Eine derartige Informationssammlung könnte ein kaum einholbarer Wettbewerbsvorsprung sein.

Doch in diesem Punkt will Google bereits möglichen Bedenken zuvorkommen. Gegenüber Bloomberg hat eine Google-Sprecherin angegeben, dass die Suchmaschine "bestimmte Geschäftspraktiken" von DoubleClick unberührt lassen wird. Womit wohl signalisiert werden soll, dass die Bedenken bezüglich einer Zusammenführung von Daten der Grundlage entbehren.

Allerdings wird diese Aussage europäischen Datenschützern bitter aufstoßen. Denn die Praxis des Datenschutzes bei DoubleClick war in den vergangenen Jahren nicht gerade als vorbildlich zu bezeichnen. Das betrifft insbesondere die Erstellung von Kundenprofilen, die man als Konglomerat persönlich identifizierbarer Daten ansehen kann. Ein Vorgehen, das mit den europäischen Datenschutzgesetzen sicher nicht konform geht. Doch Google hat bekanntlich eigene Vorstellungen zu diesem Thema. 

 

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