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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Eine Gruppe von Verbraucherschutzorganisationen fordert von der US-Handelsaufsicht FTC die Einführung einer "Do-not-track List", die von den Internet-Unternehmen gesetzlich verpflichtend einzuhalten wäre. Eine auf den ersten Blick etwas widersprüchliche Forderung. Denn wie sollte ein individueller Anwender in der Praxis fordern, dass keine seiner Nutzungsdaten erhoben werden, ohne sich selbst in irgend einer Form zu identifizieren?

Doch hinter der plakativen Forderung nach einer Liste verbirgt sich wohl auch der Wunsch, dass Internet-Unternehmen erst einmal dazu gezwungen werden, Einblick in die von ihnen angewandten Verfahren im Zusammenhang mit dem "behavioral Targeting" zu geben. Das gezielte Einblenden von Werbeanzeigen aufgrund zuvor erhobener Verhaltensweise (= behavioral Targeting) hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird sicher in der Zukunft noch stärker Berücksichtigung finden.

Einer der wichtigsten Vertreter dieser Werbeform, Google, zeigt aber auch deutlich, wo die Datenschutz-Probleme dieser Verfahren liegen. Google blendet beispielsweise Werbeanzeigen ein, die zu der jeweils eingetippten Suche "passen". Ein für die Verbraucher sicher auch vorteilhaftes Vorgehen, denn warum sollte eine Werbeanzeige nicht zu dem gerade gewünschten Angebot führen?

Die Probleme beginnen aber mit der Speicherung und Verkettung solcher Informationen. Sollte eine Google-Suche auch noch beim nächsten Besuch bei der Suchmaschine bezüglich der Werbeeinblendungen eine Rolle spielen? Oder, um es am anekdotischen Beispiel eines Lesers von intern.de festzumachen: Sollte man bei intern.de Adsense-Anzeigen für Dachziegel erhalten, nachdem man zuvor auf anderen Web Sites intensiv nach Informationen zu diesem Thema gesucht hat?

Eine Rückfrage bei Google zu dieser Behauptung führte von Seiten der Suchmaschine übrigens zu einer klaren Zurückweisung. Die Anzeigen seien eingeblendet worden, weil die entsprechenden Suchbegriffe, die als Auslöser für diese Werbung dienen, bei intern.de aufgetaucht waren. Eine unbefriedigende Antwort, wenn man nicht weiß, wie diese "Trigger" gelautet haben - über Dachziegel findet man bei intern.de jedenfalls eher selten wichtige Infos.

Überhaupt ist der mangelnde Einblick ein allgemeines Problem bei dieser Werbeform. Der Benutzer einer Web Site weiß in aller Regel nicht, welche Daten insgesamt erhoben werden, wer welche Daten erhebt (Site-Betreiber, Werbeagentur etc.), ob diese Daten gespeichert bleiben, oder ob eine Verkettung mit anderen Informationen stattfindet - zum Beispiel beim nächsten Besuch der Site, wenn eine Wiedererkennung per Cookie erfolgt.

Über all diese Praktiken weiß der Verbraucher so gut wie nichts. Und im Fall des behavioral Targeting Googles heißt es nur, dass keine Verhaltens-Daten in identifizierbarer Form gespeichert werden. Wenngleich ein Besuch im "Webprotokoll" von iGoogle dann zu der Feststellung führt, dass bei der Suchmaschine noch Daten zu finden sind, die vor weit mehr als zwei Jahren eingetippt worden sind.

 

iGoogle Webprotokoll, vom 2.11.2007

(Screenshot vom 2/11.2007)

 

Diese Daten sind allerdings nur einsehbar, wenn man zum Zeitpunkt der Suche über ein Google-Konto verfügte und eingeloggt war. Doch ob dem Verbraucher klar ist, dass er als eingeloggter Besucher noch mehr Informationen über sich preis gibt? Die neun Verbraucherschutzverbände, die von der FTC nun Aktionen verlangen, verlangen jedenfalls mehr Transparenz bei der Datenerhebung und -verarbeitung.

Eine Forderung, die man auch aus dem aktuellen Report "Verkettung digitaler Identitäten" (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) ableiten könnte. Darüber hinaus verlangen die Verbraucherschützer aber auch, dass ein Anwender sich generell der "Verfolgung" ("Tracking") im Web entziehen kann.

Doch diese Forderung ist nur sinnvoll, wenn diesem Verbraucher beispielsweise der Einwilligungscharakter eines Login verständlich ist.


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