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Ein nigerianisches Unternehmen hat nach eigenen Angaben in Nigeria einen Klageantrag wegen Patentverletzung gegen Nicholas Negroponte und dessen "One Laptop Per Child Association" (OLPC) gestellt. Eine Klage in den USA wird ebenfalls beabsichtigt. Der auf den ersten Blick etwas fragwürdige Vorwurf lautet, Negroponte habe ein in Nigeria eingetragenes Design Patent verletzt und die von dem Unternehmen entwickelte Treiber-Software für Tastaturen zerlegt und nachgebaut ("Reverse Engineering"), um diese Tastaturen in den XO Laptops einzusetzen.

Ein harter Vorwurf, wo doch das Team um MIT-Professor Negroponte bei der Entwicklung des "100 Dollar Laptops" stets Open Source-Produkten den Vorzug gegeben hat. Doch es ist andererseits unstrittig, dass das klagende Unternehmen, die Lagos Analysis Corp. (LANCOR), schon seit Jahren unter dem Namen "Konyin" multilinguale Tastaturen für Europa, Südamerika, Afrika und speziell auch Nigeria vertreibt. Wenngleich es vielleicht etwas irritiert, dass die europäischen Tastaturen nicht einmal über ein €-Zeichen verfügen.

Doch der Schwerpunkt des geschäftlichen Handelns - soweit er sich beispielsweise im Internet Archive (Archive.org) nachvollziehen lässt - liegt ohnehin in Nigeria. Ein Interview des Boston Globe mit dem Lancor-Gründer liefert dazu das weitere Detail, Negroponte habe im August 2006 zwei Tastaturen von Konyin gekauft. Das erscheint schon deshalb nicht unwahrscheinlich, weil die Konyin-Niederlassung in den USA schätzungsweise 30 Kilometer vom MIT entfernt liegt.

Anfang Januar sei das OLPC-Laptop dann in Las Vegas vorgeführt worden und ein Freund des Lancor-Gründers habe diesem überraschend mitgeteilt, dass das OLPC eine Konyin-Tastatur benutze. Die OLPC-Tastatur sei "Wort für Wort" ("verbatim") von Negroponte übernommen worden, meint der Lagos-Gründer dazu und unterschlägt dabei die Tatsache, dass Konyin Windows-Tastaturen incl. Windows-Tasten herstellt, die auf dem unter Linux betriebenen OLPC etwas deplatziert wären.

Mit diesem Hinweis wird im Übrigen auch der Vorwurf des Reverse Engineering entkräftet. Wobei diese Behauptung ohnehin leicht zu prüfen wäre, denn wie der Kläger selbst angibt, wird die Treiber-Spezifikation von der OLPC Association in guter Open Source-Tradition als Quellcode veröffentlicht.

Bleibt der Vorwurf, Negroponte habe ein nigerianisches "Design Patent" (in etwa: "Geschmacksmuster") verletzt. Dieses Patent wird allerdings schwer zu überprüfen sein, denn wie die OLPC-News recherchiert haben, gibt es in Nigeria kein eigentliches Patent- und Markenamt. Die UN-Abteilung WIPO verweist in diesem Zusammenhang auf das nigerianische Ministerium für Handel und Tourismus, das auch Marken, Patente und Geschmacksmuster zuständig ist.

Für die "Intellectual Property Organization" des Ministeriums wird wiederum eine Mail-Adresse unter yahoo.com als Kontakt angegeben. Ein vielleicht etwas unprofessionelles Auftreten, aber keineswegs ein Beleg dafür, dass die mit zwei zusätzlichen Umschalttasten ausgestattete Tastatur nicht als Geschmacksmuster geschützt wird.

Zusammenfassend muss man also feststellen, dass die Klage gegen OLPC zwar bedauerlich ist, weil sie die karitative Arbeit der Organisation in dem afrikanischen Land vermutlich behindern wird. Doch es ist nicht abzustreiten, dass Negroponte möglicherweise gegen nigerianisches Recht verstieß, als er - wie behauptet wird - das Layout der Tastatur kopierte.

Und sei es aus bestem Vorsatz geschehen. Denn sinnvoll wäre es wohl schon, wenn sich ein Laptop für nigerianische Kinder hinsichtlich der vielen Sprachen (neben engl. und franz. insgesamt 434 Sprachen) und Sonderzeichen an der Gestaltung bereits bestehender nigerianischer Tastaturen orientieren würde. Doch wenn ein Patentamt darin einen Schutzanspruch sieht, muss man wohl eher den gesetzlichen Grundlagen einen Vorwurf machen.

 

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