Räucherstäbchen bei indilaya.de
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28. November 2007
Posted in Internet News
Amazon hat sich erfolgreich der Forderung von US-Ermittlern widersetzt, die per Verfügung die Herausgabe von Informationen über 24.000 Buchkäufe erzwingen wollten. Die Ermittler zogen ihre Forderung zurück, nachdem ein Richter erklärt hatte, dass den Kunden ein verfassungsmäßiges Recht zusteht, ihre Bucheinkäufe und Lesegewohnheiten vor dem Staat geheim zu halten.
Es ging dabei um 24.000 Käufe, die bei einem Verkäufer gebrauchter Bücher bei Amazon erfolgte. Dieser Verkäufer war städtischer Angestellter in Madison (Wisconsin) und erledigte seine Geschäfte teilweise während der Arbeitszeiten im Büro seines Arbeitgebers. Seine 24.000 Kunden sollten nach Angaben der Ermittler als Zeugen gegen ihn aussagen.
Das offenbar auch, weil die Ermittler es zunächst nicht schafften, die auf seinem PC gespeicherten Daten einzusehen. Doch der Richter machte auf Antrag Amazons mit der Verfügung kurzen Prozess. Es sei ein beunruhigendes und un-amerikanisches Szenario, wenn Bundesbeamte durch die Bücherlisten gesetzestreuer Bürger schnüffeln, während sie auf jemand anderen Jagd machen, schrieb der Richter in seine Begründung.
Die Herausgabe der Daten erwies sich dann so oder so als überflüssig, weil die Ermittler die gewünschten Daten doch noch auf dem Rechner des Täters bergen konnten. Doch das machte die Beurteilung des Vorfalls durch den Richters noch eindeutiger.
Er
kritisierte, dass die Ermittler nicht zuvor schon alle Möglichkeiten
ausgeschöpft hatten und dadurch ein Streit um verfassungsrechtliche
Fragen entstehen musste. Der Veröffentlichung des Verfahrensablaufs
stimmte der Richter dann auf Antrag Amazons ebenfalls zu - während die
Ermittler die Bekanntgabe dieser Informationen bemängelten. Was auch
nicht ganz unverständlich ist.
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