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Der kanadische Breitband-Provider Rogers Yahoo hat sich für einen eigentümlichen Weg entschieden, seine Kunden über eine bevorstehende Überschreitung des vertraglich festgesetzten Transfer-Volumens zu informieren. Das Unternehmen blendet dazu einen eigenen Warnhinweis auf den Seiten von Google.com ein.

Mit diesem "Internet Subscriber Notification System", dessen Benutzung Rogers inzwischen auch bestätigt, verletzt der Provider allerdings gegen seine Neutralitätspflicht als reiner Transporteur von Daten. Ein Schritt, der sicher nicht sehr gut überlegt war, und zwar nicht nur aus Sicht seiner Kunden, deren Integrität des Daten-Transfer dadurch verletzt wurde.

Die Unantastbarkeit der übertragenen Daten ist in vielen Ländern auch die Grundlage von Gesetzen, die eine Immunisierung der Provider zum Ziel haben. Solange der Provider nicht weiß, welche Daten transportiert werden, kann er auch nicht für die Inhalte dieser Transfers verantwortlich gemacht werden. Ein Eingriff wie im Fall Rogers, bei dem gezielt Seiten der Suchmaschine Google manipuliert werden, führt diese Argumentation ad absurdum.

Wer eigene Scripte in die Google-Seiten "injiziert", kann auch beispielsweise gezielt nach kriminellen Informationen suchen. Und er kann beim Versagen bei dieser Filterung für das Verhalten der eigenen Kunden zur Rechenschaft gezogen werden. Eine Übernahme von Verantwortung, die bisher von Seiten der Provider klugerweise immer vermieden wurde. .

 

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