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11. Januar 2008
Posted in Internet News
Eine "Federal Grand Jury", also eine 23-köpfige Geschworenenkammer, hat MySpace per Verfügung dazu aufgefordert, die Untersuchung des Selbstmords der 13-jährigen Megan M. zu unterstützen. Die Geschworenen sollen nochmals überprüfen, ob es eine Möglichkeit zur Verurteilung jener Personen gibt, die das Mädchen durch einen bösen Streich in den Tod getrieben haben sollen.
Eine Freundin des Opfers, deren Mutter und eine Angestellte des Familienunternehmens hatten gemeinsam die MySpace eines jungen Mannes aufgebaut, der mit der Schülerin vermeintlich flirtete. Eines Tages kam es aber zum Streit zwischen Megan und ihrem "Freund" und dieser beleidigte das Mädchen so, dass es sich kurze Zeit später erhängte.
Wie bereits zuvor beschrieben, ist die Staatsanwaltschaft der Anzeige der Eltern nicht gefolgt, denn ein Gesetzesverstoß lag nicht vor. Die Hinzuziehung von MySpace könnte jetzt aber doch zu einer Bestrafung führen, sofern MySpace beispielsweise die Opferrolle annimmt. Immerhin wurde das Konto des angeblichen jungen Mannes unter Angabe falscher Informationen eingerichtet.
Doch Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) sehen in dieser "Stellvertreterklage" nicht einmal das größte Problem. Viel gefährlicher scheint ihnen, dass der öffentliche Druck es wahrscheinlich macht, dass neue gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht werden. Vor allem wird befürchtet, dass anonyme Äußerungen oder die Annahme einer falschen Identität unter Strafe gestellt werden könnte. Damit würden aus Sicht der EFF die Freiheiten der Bürger im Internet noch weiter beschnitten.
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