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20. Februar 2008
Posted in Internet News
Der US Supreme Court, das höchste Gericht der USA, hat die Klage der Bürgerrechtsbewegung ACLU und anderer gegen den Nachrichtendienst NSA abgewiesen. Obwohl es inzwischen kein Geheimnis mehr ist, dass der Nachrichtendienst die Privatsphäre von US-Bürgern widerrechtlich verletzt hat, können ACLU und andere Betroffene nicht klagen. Denn sie können nicht beweisen, dass sie selbst Opfer irgendwelcher Abhör- oder Überwachungsmaßnahmen waren.
Eine Entscheidung, die Zweifel am US-Rechtssystem aufkommen lässt. Denn die Anwälte, Journalisten und Hochschullehrer, die sich neben der ACLU an den Supreme Court wandten, befürchten eine Beeinträchtigung ihrer Möglichkeiten zur Kommunikation mit Dritten (z.B. Informanten), weil NSA widerrechtlich die Verbindungsdaten dieser Gespräche und Mails erfasste.
Das ist in der Zwischenzeit auch kein Geheimnis mehr, wie Ende vergangenen Jahres ein Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall offiziell erklärte. Doch die Kläger in diesem Fall, die den Beweis erbringen konnten, dass ihre Gespräche sogar inhaltlich abgehört worden waren, scheiterten ebenfalls.
Ihnen hatte eine Behörde versehentlich ein Abhörprotokoll der Gespräche geschickt. Doch ein FBI-Beamter verlangte die Herausgabe des "geheimen Materials" und das Gericht weigerte sich, die Transkripte als Beweismaterial anzuerkennen. Auch die Erinnerung der Betroffenen an die Schreiben wurde nicht zugelassen.
Es ist also völlig egal, ob Beweismaterial vorliegt, oder nicht. Denn wenn es vorliegt, unterliegt es der Geheimhaltung, die wiederum der Sicherheit des Staates dient. Womit sich nach der aktuellen Entscheidung des Supreme Court nicht nur den Bürgerrechtlern der ACLU der Eindruck aufdrängt, dass Geheimdienste in den USA außerhalb des normalen Rechtssystems agieren.
Denn die Gerichte als dritte Macht des Staates fühlen sich für die Kontrolle augenscheinlich nicht zuständig. Mit den viel gepriesenen "Checks and Balances", der wechselseitigen Kontrolle von Legislative, Exekutive und Jurisdiktion als Folge der Gewaltenteilung, hat das nur noch wenig zu tun.
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