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27. Februar 2008
Posted in Internet News
Die Bürgerrechtsbewegung EFF hat eine Verfügung gegen das US-Justizministerium beantragt. Ein zuvor an das Ministerium gerichtetes, formelles (FoIA-) Informationsbegehren blieb unbeantwortet. EFF hatte bereits im letzten Jahr Einblick in die gesamte Kommunikation verlangt, die zwischen einer führenden Mitarbeiterin des Ministeriums und ihrem künftigen Arbeitgeber geführt wurde, der Suchmaschine Google.
Aus welchen konkreten Gründen der FoIA-Antrag im Sommer vergangenen Jahres von den Bürgerrechtlern gestellt wurde, wird nicht angegeben. EFF bescheidet sich damit, auf die zeitlichen Zusammenhänge hinzuweisen. Und die stellen sich in etwa so dar: Im Februar 2006 hatte der damalige Justizminister Alberto Gonzales die Juristin Jane Horvath zum ersten Datenschutz- und Bürgerrechtsverantwortlichen der USA erklärt ("Chief Privacy and Civil Liberties Officer").
Zu diesem Zeitpunkt befanden sich Google und das Justizministerium in einem Rechtsstreit, bei dem es um die Herausgabe gespeicherter Suchaufträge der Suchmaschine ging. Die Ermittler des Ministeriums wollten wissen, wer wonach sucht und was er findet. Google weigerte sich damals, der Forderung nachzukommen, während andere Suchmaschinen (Yahoo, MSN) die Daten bereitwillig lieferten.
Der Rechtsstreit führte schließlich im März 2006 zur Verhandlung, wobei das Gericht Google dazu verurteilte,
statt der zuletzt geforderten Million gespeicherter Suchen gerade 5.000
Datensätze abzugeben. Ein Ergebnis, das als klarer Sieg für Google
betrachtet wurde.
Die Juristin hatte sich zuvor kritisch über die Forderung des Ministeriums geäußert und eine zu große Verletzung der Privatsphäre der Benutzer durch diesen Eingriff befürchtet.
Doch für EFF stellt sich jetzt die Frage, wie sich in diesem Zusammenhang die Korrespondenz mit Google gestaltete, denn im Sommer 2007 wurde bekannt gegeben, dass Horvath künftig bei der Suchmaschine als Chefberater in Sachen Datenschutz arbeiten wird. EFF hatte daraufhin im August einen FoIA-Antrag gestellt, der laut Gesetz innerhalb von 20 Tagen bearbeitet werden muss. Doch trotz Eingangsbestätigung wurden bisher keine Daten vom Ministerium geliefert. Daher nun die Klage der EFF.
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