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Ein Ehepaar aus dem US-Bundesstaat Pennsylvania klagt gegen Google. Das Ehepaar sieht sich in seiner Privatspäre verletzt, weil ein Aufnahmefahrzeug von Google Street View die zum Anwesen des Paars führende Straße entlang fuhr, um Bilder des Hauses zu machen. Diese Bilder wurden dann ohne Zustimmung veröffentlicht.

Das Ehepaar bemängelt weiter, dass die befahrene Straße als "Privatstraße" gekennzeichnet ist. Das heißt, sie befindet sich im Besitz der Anlieger. Ein Befahren ohne Erlaubnis sei also ein rechtswidriges Verletzen des Eigentums ("Trespassing"). Außerdem sei das Google-Fahrzeug in die Einfahrt des Anwesens gefahren und habe von dort aus Bilder des Swimming Pools auf dem Grundstück geschossen, die dann auch veröffentlicht worden seien.

Google will vor einer Stellungnahme erst die Details der Klage prüfen. Doch es handele sich um die erste Klage dieser Art und außerdem könne sich jeder Bürger, der sich von den Aufnahmen bei Google Street View gestört fühle, jederzeit an das Unternehmen wenden. Tatsächlich wurden die letzten Bilder der Oakridge Lane bei Street View inzwischen gelöscht. Nur noch die ersten Häuser der Privatstraße sind sichtbar, bzw. das Haus der Kläger nur aus der Ferne.

Google Street View: Oakridge Lane, letztes Bild der Straße.

Die Kläger wollen dagegen ein Exempel statuieren, denn Google müsse eine "Lektion lernen". Sie verlangen wegen der Verletzung ihrer Privatspäre 25.000 Dollar Schadensersatz von der Suchmaschine. Diese Schadensersatzforderung steht im Vordergrund bei den meisten Berichten über diesen Vorgang und - wie leider häufig in US-Medien - werden Datenschutzbedenken lächerlich gemacht oder abwertend dargestellt. Vor allem wenn sie gegen Firmen wie Google gerichtet sind.

Bei Law.com wird beispielsweise getitelt "Langweiliges Paar klagt gegen Google wegen Street View" ("Boring Couple..."), wobei man den Nachnamen des Ehepaars Boring für ein Wortspiel missbraucht.

Dabei ist die Position des Paares durchaus nachvollziehbar. Google gibt zwar an, nur Fotos auf öffentlichen Straßen zu schießen, doch hier wurde laut Klageschrift ein Privatweg befahren. Da erst neulich bekannt wurde, dass auch ein Militärstützpunkt von einem Street View-Fahrzeug aufgenommen wurde, scheint Google Probleme mit der Ausbildung und Kontrolle seiner Mitarbeiter zu haben.

Ein anderer Punkt ist es, dass im Zusammenhang mit diesem Thema meist nur davon gesprochen wird, Google habe ein Recht darauf, Bilder von (öffentlichen) Straßen zu machen, weil die US-Verfassung das durch den 1. Verfassungszusatz ("Freedom of Speech") gestatte. Doch es geht hier nicht um eine "Meinung", die durch das Bildwerk unterstützt wird. Es geht vielmehr um eine Datenbank, in der systematisch Adressen (d.h. personenbezogene Daten) mit Fotos privater Anwesen verbunden werden können.

Aufgrund der nur gering ausgeprägten Datenschutzgesetze in den USA mag das dort weniger problematisch sein. Doch in Deutschland wurde im Jahr 1999 - also schon lange vor Street View - ein ähnlich gelagerter Fall behandelt.

Damals kündigte der Tele-Info Verlag aus Garbsen eine Bilddatenbank an, in der Fotos von Gebäuden aus ganz Deutschland abrufbar sein sollten. Auch dort sollte es möglich sein, aufgrund von Adressangaben Bilder dieser Gebäude abzurufen. Die personenbezogenen Daten waren dabei über weitere Adress- oder Eigentümerverzeichnisse erhältlich. Doch das Landgericht Hamburg stoppte das Vorhaben schnell, weil es laut dem Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein "massiv in die persönliche Sphäre des Einzelnen" eingreife.

Nach dieser Entscheidung hätte es wohl auch Google Deutschland schwer, hierzulande ein Street View-Produkt auf den Markt zu bringen. Doch wie verhält es sich dann mit den "Bildern von oben", die Google in der Satellitenansicht bei Google Maps bietet? Müssen diese Bilder erst von der Auflösung her verbessert werden, oder macht erst die Angabe einer Hausnummer diese Bilder zu einer Verletzung der Privatsphäre?

Wird sich Google an der Einführung von Street View überhaupt hindern lassen? Tele-Info jedenfalls vermarktet weiterhin eine Bilddatenbank unter dem Namen "ToPiScan". Als Kunden werden allerdings nur einige Kommunalverwaltungen genannt. Diese dürfen offenbar die Privatsphäre ihrer Bürger verletzen.

 

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