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Wikipedia-Artikel werden häufig für unangreifbar gehalten, weil ihre Veröffentlichung in den USA erfolgt und weil Informations-Anbieter dort weitgehende gesetzliche Immunität genießen. Diese Voraussetzungen werden jetzt aber erstmals auf den gerichtlichen Prüfstand gestellt.

Bereits im Januar hat eine Literaturagentin in New Jersey Klage gegen die Wikimedia Foundation als Betreiber der Wikipedia beantragt, weil sie sich von Aussagen dort diffamiert und beleidigt sah. Wie die Klägerin behauptet, habe man sie bei Wikipedia in einer Liste der "20 schlechtesten Literaturagenten" aufgeführt, die alle keine erwähnenswerten Vermittlungen an kommerzielle Verlage vorweisen können.

Noch dazu habe man sie als die "Dümmste der 20 Schlimmsten" bezeichnet, die kein einziges Buchprojekt vermitteln könnte. Dem habe die Klägerin auch in der Sache widersprochen und wegen der falschen und diffamierenden Äußerungen die Löschung verlangt. Doch der fragliche Beitrag sei nicht gelöscht worden.

Inzwischen aber hat auch die Bürgerrechtsbewegung EFF Position bezogen und im Einvernehmen mit Wikimedia ein Expertengutachten vorgelegt. Darin wird nicht nur bestritten, dass die beleidigende Aussage über die "Dümmste der Schlimmsten" überhaupt erfolgte. Die Rechtsexperten der EFF sind auch der Überzeugung, dass Wikimedia selbst dann straffrei ausgehen müsste, wenn es diese Aussagen gegeben hätte.

Man stützt sich dabei auf die Ausnahmeregelung des Communications Decency Act (CDA), der einen Provider von der Verantwortung für veröffentlichte Inhalte entbindet, wenn diese Inhalte von einem Dritten beigesteuert wurden: Das gilt nach Meinung der EFF selbst dann, wenn die fraglichen Aussagen von Wikimedia nicht entfernt worden wären. Was aber in der Zwischenzeit dennoch geschehen ist, denn der Artikel über die Literaturagentin wurde - nach heftigen Diskussionen der Wikipedia-Autoren - gelöscht.

Die Erwähnung der Liste wäre jedoch keinesfalls ein Grund für eine Löschung gewesen, meint die EFF. Diese Liste wurde auf etlichen anderen Sites veröffentlicht und hat ihren Ursprung bei einem Verband von Science Fiction-Autoren. Dieser Verband hatte seine Mitglieder nach individuellen Erfahrungen mit Agenten befragt und als Ergebnis war es zu der Liste der 20 schlechtesten Vermittler gekommen. Alle genannten Vermittler verlangen zu hohe Vorleistungen von ihren Klienten, bringen aber kaum eine Gegenleistung dafür.

Die Liste wäre demnach als eine Meinungsäußerung zu sehen, die der klagenden Agentin zwar nicht gefallen muss. Doch die Klägerin muss es dulden, dass sie veröffentlicht wird, denn solche Informationen und ihre Verbreitung sind in den USA verfassungsrechtlich geschützt. Was nun nur noch durch das Gerichtbestätigt werden muss.

 

 

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