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23. Mai 2008
Posted in Internet News
Wikileaks veröffentlicht ein Papier, das als Entwurf beziehungsweise als Diskussionsgrundlage für einen Staatsvertrag zur verbesserten internationalen Durchsetzung von Urheberrechten bezeichnet wird.
Die Initiative zu diesem neuen Abkommen, dem "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA), geht demnach vom Amt des US-Handelsvertreters aus. Susan Schwab, der amtierende "Trade Representative" der USA, soll den bisherigen Entwurf im vergangenen Herbst gemeinsam mit Vertretern der Europäischen Union, Japan und der Schweiz ausgehandelt haben.
Kanada, Korea, Mexiko und Neuseeland werden als "geladene Parteien" bezeichnet, nehmen also bisher nicht an den Verhandlungen teil. "IP Justice" eine internationale Bürgerrechtsbewegung mit Sitz in Kalifornien kritisiert an dem Handelsvertrag daher auch zunächst, dass er nur jene Länder berücksichtigt, die den größten Teil der globalen IP-Industrie ("Intellectual Property", geistiges Eigentum) beherbergen.
Insbesondere die Entwicklungsländern sind aber von den Verhandlungen ausgeschlossen, was zu der Konsequenz führen kann, dass man diese Länder zwar später sukzessive zum Beitritt bewegen wird, dass aber gleichzeitig keine Änderung des Abkommens mehr erfolgen kann.
Der Inhalt des Papiers zielt dabei in erster Linie auf die Durchsetzung der Urheberrechte über die Landesgrenzen hinweg ab. Wobei die Verletzung des Urheberrechts neben den bisherigen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen auch allgemein zu einer strafrechtlichen Sanktionierung führen soll.
Insbesondere der 3. Punkt des Entwurfs ist dabei geeignet, alle möglichen Formen des illegalen Tauschhandels unter Strafe zu stellen. Denn dieser Absatz sieht vor, dass eine strafrechtliche Verfolgung bei jeder Form der Verletzung erfolgen darf. Egal, ob diese Rechtsverletzung zum finanziellen Vorteil der Täter gereicht, oder nicht. Den Strafverfolgern wird es gestattet, alle das Recht verletzenden Güter, Geräte und Materialien zu zerstören, beziehungsweise zu beschlagnahmen.
Wikileaks bezeichnet diesen Punkt denn auch unmissverständlich als "Pirate Bay Killer". Denn Pirate Bay ermöglicht unentgeltlich den Austausch geschützter Werke und das entspricht auch der Definition von Online-Piraterie, wie das Abkommen sie vorsieht.
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