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Das Pariser "Tribunal De Grande Instance" schreibt wieder einmal Online-Pressegeschichte. Dieses Mal, weil es zwei britische Verlage in Frankreich aufgrund der Tatsache verurteilt, dass deren Web-Inhalte in Frankreich gelesen werden konnten.

Es geht um den Rechtsstreit zwischen dem Schauspieler Olivier Martinez einserseits sowie den britischen Verlagen Mirror Group Newspapers (MGN) und Associated Newspapers.andererseits. Martinez hatte in Frankreich geklagt, weil in den englischsprachigen Online-Publikationen sundaymirror.co.uk, dailymail.co.uk und thisislondon.co.uk über sein Verhältnis zur Schauspielerin Kylie Minogue berichtet worden war.

Richtungsweisend an dem neuen Urteil ist nun nicht, dass das Gericht diese Berichterstattung verurteilt. Außergewöhnlich ist vielmehr, dass ein französisches Gericht französisches Presserecht an britischen Publikationen ausübt. Die verhängten Strafen in Höhe von jeweils 4.500 pro Publikation sind zwar vergleichsweise niedrig. Doch diese Konstellation wird europäische Presseorgane in Zukunft zu größerer Vorsicht zwingen. Vielleicht muss man in Folge sogar von einer Beeinträchtigung der Pressefreiheit sprechen.

Dabei hat der auch in diesem Fall als Rechtsbeistand des Klägers auftretende Anwalt Emmanuel Asmar in den vergangenen Monaten einige weitere ungewöhnliche Entscheidungen erzwungen.

Einmal, weil drei Sites den RSS-Feed eines Boulevard-Magazin (gala.fr) eingebettet hatten und einer der so "veröffentlichten" Texte beanstandet worden war. Ein anderes Mal, weil drei Web Sites Links auf das Posting in einem französischen Blog gesetzt hatten. Dieses Blog ging übrigens straffrei aus, weil es auf die Benutzung eines Impressums verzichtet. Was angesichts solcher Urteile aber auch zunehmend verständlich ist.

 

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