RäucherstäbchenRäucherstäbchen bei indilaya.de

Indische und tibetische Räucherstäbchen, Räucherkegel, Dhoop Sticks, Räucherwerk, Zubehör und vieles mehr...

 

Ein britisches Gericht hat den ehemaligen Mitarbeiter einer Personalberatung dazu verurteilt, dem früheren Arbeitgeber Einblick in seine LinkedIn-Kontakte zu geben. Dieser befürchtet, dass der Beklagte diese Kontakte für den Aufbau seines eigenen Unternehmens missbraucht hat und erwägt Klage wegen Untreue.

Der frühere Mitarbeiter hat nämlich in der Zwischenzeit ebenfalls eine Agentur für Personalberatung eröffnet. Genauer gesagt, hat er damit schon drei Wochen vor seiner Kündigung begonnen. Nach seinem Weggang durchsuchte der Kläger dann das Mail-Konto des Angestellten und fand dabei Hinweise, dass dieser mindestens zwei Kunden eingeladen hat, Teil seines Netzwerks bei LinkedIn zu werden.

Der Beklagte gab dann zur Erklärung seiner Aktivitäten an, dass sein Arbeitgeber ihn zur Nutzung von LinkedIn ermutigt habe. Außerdem bot er an, alle mit seinem früheren Unternehmen in Verbindung stehenden Kontakte zu löschen. Er sagte aber nicht, um wie viele Personen es sich dabei handelte. Schließlich machte er sogar den Vorschlag,. sein komplettes Konto bei dem sozialen Netzwerk zu löschen.

Auch das schlug der Kläger aus und holte vielmehr bei dem US-Betreiber des Dienstes die Zusicherung ein, dass alle Daten bis zum Abschluss des Verfahrens gespeichert bleiben. Nach der Entscheidung des Gerichts muss der Beklagte nun alle Kontakte seines LinkedIn-Kontos nennen. Zusätzlich muss er alle Mails offen legen, die er während seiner Anstellung beim Kläger über das LinkedIn-Konto empfangen oder versendet hat.

Die weitere Forderung des Klagers, Einblick in die gesamte Kundendatenbank des Konkurrenten nehmen zu können, lehnte das Gericht aber ab. Bei dieser Forderung handele es sich nur um einen "Fischzug", der "einfach zu weit geht".


Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.

am häufigsten aufgerufen...