Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
24. Juni 2008
Posted in Internet News
Google soll in einem neuen "Obscenity" Fall in Florida zum Kronzeugen werden. Die Verteidigung möchte dazu Daten Googles nutzen, wie sie bei Google Trends einsehbar sind und diese Daten auf den Bereich der Nutzer von Pensacola einschränken. Damit soll dann der heutige Standard in dieser Region bestimmt werden - also das sexuelle Handlungsspektrum, das in dieser Region noch in den Bereich des "Normalen" fällt.
"Obscenity Cases" sind eine Besonderheit des amerikanischen Rechts und inzwischen eher die Ausnahme. In der gesamten Amtszeit von Präsident Bush wurden nur 15 Fälle dieser Art verhandelt. In früheren Jahrzehnten waren solche Fälle dagegen häufiger und es ging dabei oft um die Darstellung von bestimmten Sexualpraktiken, die nicht "normal" sind, und deren gesellschaftliche Anerkennung.
Typisch ist dabei beispielsweise die Unterscheidung zwischen der Darstellung von Vaginalverkehr einerseits und Analverkehr andererseits. Vaginaler Verkehr darf dargestellt werden und die Darstellung genießt sogar verfassungsrechtlichen Schutz. Bei anderen Sexualpraktiken ist das nicht unbedingt so.
Um die gesellschaftliche Anerkennung beziehungsweise Duldung messbar zu machen, wurden bei diesen Verfahren nicht nur Sachverständige gehört. Es wurden auch Medienprodukte analysiert und beispielsweise geprüft, ob oder wie häufig dort die genannten Praktiken dort erwähnt wurden. Ähnlich soll das in besagtem Fall in Florida erfolgen.
Dort soll anhand der Sucheingaben bei Google bestimmt werden, welche Begriffe und damit welche Praktiken als "normal" einzustufen sind. Das heißt, so lautet bisher der Plan der Verteidigung. Das Gericht hat dem aber noch nicht zugestimmt.
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