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27. Juni 2008
Posted in Internet News
In einem Rechtsstreit zwischen dem niederländischen Verband der Hersteller von CD- und DVD-Rohlingen gegen die Stiftung zur Erhebung von Urheberrechtsabgaben auf Datenträger kam es zu einer bedeutsamen Entscheidung: Das Gericht erklärte die bisher geltende Rechtsauffassung für ungültig, wonach nur der Upload eines geschützten Werks illegal ist, der Download aber nicht.
Diese Auffassung war in früheren Rechtsstreitigkeiten zur Anwendung gekommen und Justizminister Hirsch Ballin hatte diese Interpretation ebenfalls vertreten. Doch die neue (zivilrechtliche) Entscheidung macht diese Auslegung künftig vermutlich unanwendbar.
Vertreter der Urheberrechtsindustrie feiern die
Entscheidung entsprechend als großen Sieg. Wobei sie erkennen
lassen, dass sie trotz der - aus ihrer Sicht - geänderten
Rechtslage nun nicht gegen Verbraucher vorgehen wollen, die Werke
illegal geladen haben. Doch es wird vermutet, dass mit Hilfe dieser
neuen Entscheidung stärkerer Druck auf die Provider ausgeübt
werden kann, die den illegalen Download zulassen. Auch in den
Niederlanden bestehen Begehrlichkeiten, nach französischem Vorbild ein
Verwarnungssystem für Provider-Kunden einzurichten.
Und auch für Mininova, eines der größten Torrent-Verzeichnisse weltweit, könnte die Entscheidung von Nachteil sein. Schon vor Wochen hatte der Verband der Rechteinhaber BREIN rechtliche Schritte gegen Mininova angekündigt, nachdem die bisher geführten Verhandlungen gescheitert waren. Möglicherweise gibt das neue Urteil BREIN einen rechtlichen Hebel an die Hand, der die Klage zum Erfolg führt.
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