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Der Jurist Ulrich Luckhaus stellt in den Sedo-News die nicht uninteressante Frage, ob es nach der Entscheidung des OLG Frankfurter gegen Denic und nach der Ankündigung der ICANN, neue TLDs zuzulassen, zu weiteren "2-ziffrigen" .de Domains kommen wird.

Bei dem im April verkündeten Urteil (Az.: 11 U 32/04 (Kart)) war es um die Klage der Volkswagen AG gegangen, die sich durch Denic benachteiligt fühlte. Denn während der Konkurrent BMW eine der Marke entsprechende geeignete Domain erhielt (bmw.de), wurde Volkswagen der gleiche Wunsch verwehrt. Die Begründung, es gebe technische Probleme dafür, überzeugte das Gericht offenbar nicht.

Daher hat das Gericht Denic dazu verurteilt, die Domain .vw.de einzurichten. Gegen diese Entscheidung hat Denic zwar wiederum rechtliche Mittel eingelegt und es wird noch einige Zeit dauern, bis das Urteil rechtskräftig werden kann. Doch bis dahin stellt sich die Frage, ob auch andere überragend bekannte Marken Ansprüche auf solche Domains stellen werden, und welchen Erfolg sie dabei haben.

Denn nach Darstellung von Luckhaus kann man hier von einer Art Wettlauf mit der Zeit sprechen, da die "komplexe kartellrechtliche Einzelfallentscheidung" unter einer auflösenden Bedingung steht: Sobald von ICANN eine Top Level Domain .vw akzeptiert wird, ist das Frankfurter Urteil nicht mehr zwangsläufig vollstreckbar. Und jede andere Klage gegen Denic wäre dann voraussichtlich aussichtslos.

ICANN hat aber bereits die "unbegrenzte" Schaffung neuer Top Level Domains in Aussicht gestellt. Wenn diese Ankündigung halbwegs zeitnah erfolgen sollte, bliebe für Denicalso zumindest in dieser Hinsicht alles beim alten.

 

 

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