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Und wieder einmal hat ein US-Berufungsgericht festgestellt, dass das von der Regierung geplante Gesetz zum Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht rechtmäßig ist. Der "Child Online Protection Act" ist rechtswidrig, weil er die in der Verfassung garantierte Rede- und Meinungsfreiheit ("Freedom of Speech") verletzt.

Spürbare Konsequenzen hat aber auch diese Entscheidung nicht. Wie schon zuletzt vor 2 Jahren beschrieben, muss man den politischen und juristischen Streit um dieses Gesetz zumindest teilweise als Schaukampf bezeichnen. Diese Bezeichnung ist gerechtfertigt, weil die Befürworter des Gesetzes wissen, dass es in der Praxis nicht machbar ist, das Thema "Sex" aus dem Internet zu verbannen.

Doch weil zugleich einige Wählergruppen genau das fordern, müssen zwangsläufig immer wieder Anläufe gestartet werden, auch wenn sie aussichtslos sind. Das war sicher auch schon Bill Clinton bewusst, als er vor jetzt 10 Jahren die erste Fassung des Gesetzes als "Communications Decency Act" unterzeichnete. Schon damals klagte die Bürgerrechtsorganisation ACLU gegen das Gesetz bis zum Supreme Court, wo der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit bestätigt wurde.

Danach kam es mit dem COPA zur einer etwas enger gefassten Neuauflage, doch auch dieses Gesetz wurde vom Supreme Court als vermutlich verfassungswidrig an die Gerichte zurück verwiesen. Und das wurde nach der Entscheidung eines Bundesgerichts nun erneut auch von einem Berufungsgericht bestätigt.

Das Grundproblem ist dabei nach wie vor der gleiche: Die US-Regierung will es auf Drängen einiger Gruppen unmöglich machen, dass sexuelle Inhalte via Internet verbreitet werden. Die Bürgerrechtler dagegen halten sexuelle Inhalte für legitim und sind gegen die Zensur solcher Inhalte, solange auch andere Methoden wie beispielsweise Filter-Produkte oder andere Formen der elterlichen Kontrolle die Minderjährigen vor diesen Inhalten schützen können.

Dieser Konflikt ist auch durch die neue Entscheidung nicht gelöst, was zwangsläufig zur Folge haben wird, dass die US-Regierung erneut einen gesetzlichen Vorstoß unternehmen wird. Doch das wahrscheinlich erst in der Amtszeit des nächsten Präsidenten, wie auch immer er heißt.


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