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Eine Klage des Kosmetikherstellers L'Oréal gegen eBay Belgien wurde von einem belgischen Gericht abgewiesen. In seiner Urteilsbegründung bezieht sich das Gericht vorwiegend auf die Provider-Immunität, wie sie aufgrund europäischer Richtlinien im nationalen Gesetz umgesetzt wurden.

Das Auktionshaus begrüßt das Urteil als "zweite erfolgreiche Gerichtsentscheidung in Folge, die beide unsere Sicht unterstützen, dass die Kontrolle über Preise und Distributionswege die Wahlmöglichkeiten des Verbrauchers verringern". Die Klagen wegen Produktfälschung gegen eBay seien damit als ein Vorwand enttarnt worden.

Ganz so einfach, wie von eBay beschrieben, stellt sich die Sachlage allerdings nicht dar. Auch die Verbraucher dürften von einem verbesserten Schutz bei Online-Auktionen profitieren. Denn wie die von den verschiedenen Klägern bisher meist demonstriert, sind Luxusmarken bei eBay oftmals Fälschungen. L'Oréal hatte beispielsweise im Vorfeld der Klage 80 Artikel kontrolliert und 67 davon als Fälschung enttarnt.

Außerdem ist noch nicht gesichert, ob das Urteil in Belgien Bestand haben wird. Da L'Oréal auch in anderen europäischen Mitgliedsstaaten klagt, ist auch ein Weg nach Brüssel nicht auszuschließen. Und auch das erste der beiden Urteile "in Folge", die Entscheidung eines US-Gerichts im Rechtsstreit Tiffany gg. eBay, ist noch nicht endgültig. Tiffany hat bereits Berufung beantragt.

Im Übrigen muss man sich die Frage stellen, welche Konsequenzen die Entscheidungen gegen eBay in dieser Angelegenheit haben. Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise im vergangenen Jahr entschieden, dass eBay keine rechtliche Verantwortung übernehmen muss, wenn es sich auf die Provider-Immunität bezieht. Doch einen Unterlassungsanspruch hat das Gericht dennoch gesehen. Spätestens wenn ein Markenhersteller also auf Unterlassung weiterer gefälschter Angebote besteht, muss eBay bessere Kontrollen vornehmen.

Das Resultat dieser Entscheidung scheint so übel nicht, wenn man heute nach dem Markennamen des Klägers "Rolex" sucht. Die Zahl der Angebote ist immer noch recht hoch. Auch wenn sich überwiegend um Angebote gewerblicher Händler zu handeln scheint, die meist mit Echtheitsgarantien werben.

Die Vielfalt für den Verbraucher tatsächlich eingeschränkt wurde dagegen nach der Entscheidung gegen eBay in Frankreich. Dort wurde es ebay untersagt, Parfums der Marken Christian Dior, Kenzo, Givenchy oder Guerlain anzubieten. Das allerdings nicht wegen der hohen Wahrscheinlichkeit, dabei auf Fälschungen zu stoßen. Vielmehr fiel dieses Urteil, weil das französische Recht dem Markenbesitzer das Recht gibt, über die geeigneten Vertriebswege zu bestimmen.

Das mag die Wahl für den Verbraucher tatsächlich nachteilig sein. Aber es hat nichts mit dem Problem des fehlenden Schutzes vor Fälschungen zu tun.


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