Wellness- und Ski-Urlaub in einem Hotel in Südtirol?
Wir helfen Ihnen bei der Hotelsuche!
Wenn Sie sich von der Hektik des Berufsalltages befreien wollen, finden Sie in Hotels in Südtirol den idealen Ausgleich für Körper, Geist und Seele.
01. Oktober 2008
Posted in Internet News
Sechs führende Hollywood-Studios klagen gegen RealNetworks wegen der vor wenigen Wochen angekündigten Software "RealDVD" zur Herstellung legaler DVD-Kopien. Die Studios als Rechteinhaber scheinen von dem Real-Vorhaben nicht in Kenntnis gesetzt.
Die Ankündigung der 30 Dollar teuren Software des sonst sehr Urheber freundlichen Herstellers kam ohnehin überraschend. RealNetworks hatte behauptet, die Umgehung des Kopierschutzes (CSS) sei rechtlich unproblematisch, weil das Verfahren in der Kopie erhalten bleibt und die Software die DVD noch mit einem weiteren Kopierschutz versieht.
Diese schräge Logik, die eine sonst strafbare Umgehung des Kopierschutzes erlaubt, wenn er wieder hergestellt wird, war aber vermutlich reine Augenwischerei. Für die jetzt klagenden Studios (Paramount, Twentieth Century Fox, Universal, Warner Brothers, Columbia, Walt Disney und Sony) ist die Umgehung des Kopierschutzes eine strafbare Handlung. Und die Wiederherstellung des Schutzes kann dieses Vergehen nicht rückgängig machen, denn auch ein Diebstahl bleibt ein Diebstahl, wenn das Diebesgut wieder zurückgegeben wird.
Doch hinter dem Vorgehen von RealNetworks verbirgt sich offenbar etwas ganz anderes. Das Unternehmen will sich laut New York Times auf ein weiteres Verfahren stützen, das vor Jahren von den Studios angestrengt worden war und das im letzten Jahr im Sinne des Beklagten eingestellt werden konnte.
Dabei handelte es sich um die Firma Kaleidescape, den Hersteller eines "Home Media Server", also eines DVD-Wiedergabegerätes der High End-Klasse. Bei diesem Gerät werden Filme von der DVD auf einen Server übertragen, der die Daten dann wiederum auf einem oder mehreren Endgerät ausgibt. Auch dabei wurde nach Meinung der Studios der CSS-Schutz umgangen.
Aber der Hersteller argumentierte, es handele sich um ein geschlossenes System, das keine Schnittstellen für die Erstellung von Kopien enthält. Eine schwierige Argumentation, wenn man sich an den Buchstaben des Gesetzes hält. Das Gericht aber überraschte dann mit seiner Feststellung, dass die Klage wegen eines Vertragsfehlers unbegründet ist.
Denn bei der CSS-Lizenz, die der Gerätehersteller unterschreiben musste, war offenbar von den Anwälten geschludert worden und sie hatten es versäumt, die technischen Grundlagen des Kopierschutzes zum Vertragsbestandteil zu machen. Wie es damals hieß, wollten die Anwälte verhindern, dass die technischen Details in den Vertrag einfließen, um dieses Verfahren nicht (offiziell) preiszugeben.
Außerdem meinten die Richter, das beklagte Unternehmen habe genügend unter Beweis gestellt, dass es den Vertrag dem Sinn gemäß einhalten will. Darauf scheint nun wohl auch RealNetworks mit seiner "Wiederherstellung des Kopierschutzes" hinaus zu wollen, denn auch RealNetworks nutzt eine CSS-Lizenz. Die Klage, wonach das Unternehmen einen Kopierschutz umgeht, könnte also abgewiesen werden, weil es über einen gültigen Vertrag verfügt und diesen Vertrag auch einhält - sofern dort ebenso geschludert wurde, wie im Fall von Kaleidescape.
Links:
| < Neuere | Ältere > |
|---|




