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01. Oktober 2008
Der Ton zwischen deutschen Datenschützern und Google wird noch etwas rauer, noch etwas förmlicher, als es bisher schon der Fall war. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat eine rechtliche Bewertung von Google Street View vorgenommen, die Google zwar nicht kommentieren möchte. Doch vorerst soll Schleswig-Holstein laut Google Deutschland Street View-freie Zone zu sein.
Weichert kommt in seiner Bewertung zu dem Ergebnis, dass Google Street View "in mancher Hinsicht gegen das deutsche Datenschutzrecht verstößt und rechtswidrig ist". Auch vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags will Weichert heute diese Position vortragen und einen dem Vorhaben innewohnenden Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz herausarbeiten.
Bereits am 18. September hat der Datenschutzbeauftragte Google Deutschland von dieser Rechtsposition informiert und dazu aufgefordert, "eine Datenerhebung in Schleswig-Holstein (zu) unterlassen und keine Street-View-Bildsequenzen aus Schleswig-Holstein im Internet (zu) veröffentlichen". Gestern soll Google Deutschland nun geantwortet haben.
In dieser Antwort bestreitet die deutsche Niederlassung der Suchmaschine, für die Datenerhebung bei Street View verantwortlich zu sein. Die Verantwortung liegt demnach bei der Google-Zentrale in den USA. Außerdem heißt es ohne Bezug zur Forderung des Datenschützers, dass in diesem Jahr keine Aufnahmen in Schleswig-Holstein gemacht werden. Um aber gleichzeitig nicht den Eindruck entstehen zu lassen, es handele sich damit um eine Anerkennung der rechtlichen Position des Datenschutzbeauftragten, folgt der im Auftrag vermittelte Hinweis, dass für Google Inc. "die Erstellung der Aufnahmen von Straßenzügen für 'Straßenansicht' in Deutschland rechtmäßig ist.“
Womit Schleswig-Holstein nun erst einmal eine Sonderbehandlung erfährt, denn das Zugeständnis Googles gilt demnach nur für dieses Bundesland. Wie die Datenschutzbeauftragten in anderen Bundesländern reagieren, ist sicher auch eine Frage der öffentlichen Reaktion. Vielleicht auch, um hierfür ein Bewusstsein zu schaffen, empfiehlt das Datenschutzzentrum die Anbringung einheitlicher Widerspruchsschilder im Vorgarten.
Auf diesen Verbotsschildern, die als Vorlage geladen werden können, heißt es "Keine Bilder für Google Street View". Die einheitliche Nutzung dieser Schilder macht es nach Meinung des Datenschutzbeauftragten sogar möglich, den Widerspruch durch Mustererkennung automatisiert erkennbar zu machen.
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