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Der Jurist Ben Edelman ist seit Jahren als Gegner von Spyware-Distributoren bekannt. Jetzt scheint er sich einen neuen Gegner vornehmen zu wollen: Das Werbenetzwerk Googles, das seiner Meinung nach zur Geldquelle illegaler Vertipper-Domains geworden ist.

In einem Bericht für das Sicherheits-Journal von McAfee beschreibt er das Problem noch einmal zusammenfassend. "Typosquatting", also das Registrieren von Domains die bekannten Marken ähneln, ist nach seiner Darstellung aufgrund des bereits vor 9 Jahren in Kraft getretenen Anti-Cybersquatting Gesetzes ACPA als illegal anzusehen. Das Gesetz verbietet die Registration und Benutzung von Domains, die Markennamen verwirrend ähnlich sind.

Ein typisches Beispiel dafür ist die Domain bankkofamrica.com, eine von über 250 bekannten Varianten der Domain bankofamerica.com. Typisch ist dieses Beispiel aber auch, weil der Domain-Inhaber aufgrund eines anonymsierten Eintrags nicht zu identifizieren ist und weil auf dieser Domain Anzeigen von Google Adsense eingeblendet werden.

Genauer gesagt handelt es sich dabei um das Werbeprogramm Adsense for Domains, mit dem ungenutzte Domains mit Geld beschickt werden können. Gegen dieses Programm wurde in diesem Jahr auch von einem Anwalt geklagt, der in der Werbung auf ungenützten Domains nur unnütze Werbeausgaben sieht. Er forderte, dass die Werbekunden die Möglichkeit erhalten, dieses Unterprogramm bei ihren Werbeaufträgen auszusparen.

Aber auch Ben Edelman klagt neben einer ganze Reihe weiterer Anwälte verschiedener Kanzleien gegen dieses Werbeprogramm. Dieses Verfahren wurde bereits im Juni vergangenen Jahres angestrengt und wie man an dem bisherigen Schriftwechsel (224 Dokumente, Protokolle, Anforderungen etc.) erkennen kann, wird dieser Rechtsstreit von keiner der beiden Seiten auf die leichte Schulter genommen. Ein Privatmann oder ein kleines Unternehmen wäre von den bisher verursachten Kosten des Verfahrens sicher schon finanziell überfordert.

Doch zur Zeit wird gerade geprüft, ob das Verfahren zu einer Sammelklage ausgeweitet werden kann. Das könnte es jedem Markeninhaber gestatten, sich an der Klage gegen Google zu beteiligen, sofern auf den Leerseiten dieser Domains das Werbeprogramm der Suchmaschine zum Einsatz kommt.Und Sammelklagen sind für Anwälte ein höchst lukratives Geschäft, denn oft geht ein Großteil der Zahlungenan die erfolgreichen Klagevertreter.

Von welchen Größenordnungen hinsichtlich der potentiellen Mitkläger man in diesem Fall ausgehen muss, zeigt ein Ergebnis, das Edelman in Zusammenarbeit mit McAfee erstellt hat. Demnach kann man alleine im Fall der Top 2000 US-Sites von etwa 80.000 Vertipper-Domains sprechen. Wobei Vertipper-Domains nicht immer leicht zu entdecken sind.

Google sieht sich allerdings von Edelman und Co. falsch beschuldigt. Eine Anwältin der Suchmaschine gibt an, dass Google lediglich Werbung ausliefere und für die Domains nicht verantwortlich sei. Außerdem sorge ein Markenschutzprogramm Googles dafür, dass jede Domain aus dem Programm genommen wird, die ein Markeninhaber bei Google zur Anzeige bringt.

Hier sieht Edelman allerdings eine nicht zulässige Verquickung zweier Rechtsmodelle. Das Prinzip der Provider-Immunisierung, wie man es aus dem Urheberrecht kennt, ist seiner Meinung nach nicht auf das Markenrecht anwendbar. Und in Verbindung mit der oben ebenfalls erwähnten zweiten Klage stellt sich das Problem für Markeninhaber sogar doppelt unangenehm dar.

Vielfach wissen die Markeninhaber nämlich gar nicht, dass es eine bestimmte Vertipper-Domain gibt. Gleichzeitig sind Markeninhaber aber auch häufig Werbekunden bei Google. Solange sie die Werbung auf Vertipper-Sites nicht ausschließen können, besteht die Gefahr, dass Google Adsense "kontext-sensitive" Werbung für sie selbst auf den Vertipper-Seiten schalten. Im Fall der bankkofamrica.com könnte also Werbung der Bank of America geschaltet werden - und die Bank müsste dann für jeden Werbekontakt zahlen, der aufgrund einer (in den USA) illegalen Domain zustande kommt.

 

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