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21. Oktober 2008
Ein gerade in Kraft getretenes Gesetz
in Großbritannien soll dem Schlendrian beim Umgang mit
sensiblen Daten ein Ende bereiten. Firmen, die nachlässig mit
Daten umgehen, müssen mit hohen Strafen rechnen, verantwortliche
Manager gar mit Haftstrafen.
Wobei schon jetzt umstritten ist, wie weit dieses Gesetz ausgelegt werden kann, beziehungsweise soll. Vom zuständigen Ministerium für Sicherheit und Gesundheit heißt es, dass in den meisten Fällen eine Haftstrafe nicht in Betracht kommt. Diese Strafen seien nur für den Fall vorgesehen, dass ein Verantwortlicher sich einen Vorteil beispielsweise gegenüber einem Wettbewerber verschaffen will und daher auf notwendige Schutzmaßnahmen verzichtet. Für "gute Angestellte und gute Manager" kommen diese Strafen nicht in Frage.
Doch es gibt Kritiker des Gesetzes, die auch eine Gefahr für gutgläubig handelnde Manager sehen. Schon wer in Ausübung seiner Tätigkeit einen Fehler macht - was nie auszuschließen ist -, muss nach Meinung dieser Kritiker mit dem Schlimmsten rechnen.
Bleibt abzuwarten, ob diese Gefahr eines Freiheitsentzugs wirklich die abschreckende Wirkung erreicht, die der Gesetzgeber sich erhofft. In den vergangenen Monaten gerieten britische Unternehmen und Behörden jedenfalls recht häufig wegen des unsachgemäßen Umgangs mit sensiblen Daten der Bürger in die Schlagzeilen (s.u. Archiv-Links). Nach dem neuen Gesetz wird man bei den zuständigen Stellen immer auch nach einem Verantwortlichen suchen - oder nach einem Sündenbock.
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