Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
11. November 2008
Posted in Internet News
EU-Kommissarin Viviane Reding war wohl etwas verärgert über
den feindseligen Unterton, den man in den Titel einer saarländischen
Veranstaltung interpretieren konnte: "Europa contra ARD und
ZDF?". Dennoch nahm sie die Einladung an und nutzte die
Gelegenheit, um "6 Mythen der medienpolitischen Stammtische
entgegenzutreten". Zwei dieser Mythen betreffen auch den Bereich
des Internet.
Das gilt in erster Linie für die Behauptung, "Brüssel will ARD und ZDF Online-Aktivitäten verbieten". Zu diesem Vorwurf stellt Reding klar, dass "die Kommission keinesfalls Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" untersagt. Solche Aktivitäten werden vielmehr ausdrücklich als zusätzliches Betätigungsfeld der öffentlich-rechtlichen Anstalten von der Kommission erwähnt.
Allerdings stünden die Sendeanstalten unter hohem Rechtfertigungszwang, wenn sie dies mit den Gebühren der Zuschauer finanzieren wollen. Für dieses Online-Engagement müssten sich die Sender daher auf klare gesetzliche Regelungen stützen können. In der neuen Regelung des Rundfunkstaatsvertrages sieht Reding eine geeignete Regelung. Und zwar vor allem, weil der darin vorgesehene dreistufige Test zum Nachweis des "Public Value" die Gewährleistung bringt, dass sich das Engagement der Öffentlich-Rechtlichen mit ihrem öffentlichen Auftrag verbinden lässt.
Einen weiteren Mythos sieht Redinbg in der Behauptung, Brüssel wolle ARD und ZDF Rundfunkfrequenzen wegnehmen, um sie zugunsten der Mobilfunkindustrie versteigern zu können. Der Hintergrund dieser etwas abstrus klingenden - und zugegebenermaßen in dieser Form kaum zu vernehmenden - Behauptung ist es, dass durch den Umstieg auf den digitalen Rundfunk Frequenzen für andere Anwendungen frei werden.
Über diese Frequenzen kann und will Brüssel aber nicht verfügen, es gibt auch keine Pläne für eine "zentrale europäische Frequenzbehörde". Doch wie sich ausdrückt, sieht die Kommission in den frei werdenden Frequenzen eine Art "digitale Dividende" und der "Vorschlag" der Kommission sei es, diese Frequenzen für neue drahtlose Breitbanddienste zu verwenden. Das gilt insbesondere für die ländlichen Gebiete Bayerns, aber auch anderer Bundesländer.
Damit will Reding den Sendeanstalten nicht das Recht absprechen, beispielsweise neue HDTV-Kanäle in diesem Frequenzbereich aufzubauen. Doch es ist aus ihrer Sicht fraglich, was wichtiger ist: "Ob sich die Gesellschaft wirklich den 300. Fernsehkanal leisten will oder ob wir lieber 100% der Bevölkerung ans schnelle Internet anschließen wollen".
In Frankreich scheint diese Frage aus Sicht von Reding schon geklärt. Denn dort will die Regierung 35% der digitalen Dividende für das Ziel "Breitband für alle" einsetzen. Die Kommissarin will sich dafür einsetzen, dass es auch in anderen Ländern zu ähnlichen Entscheidungen kommt.
Für die Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und Brüssel ist es ihrer Meinung nach aber auch von großer Bedeutung, ob die durch Gebühren finanzierten Sender nicht gänzlich auf Werbeeinnahmen verzichten wollen. Sie verweist dazu auf das Beispiel der BBC, weil sich dort Beschwerden aus den Reihen privater Konkurrenten meist sehr leicht lösen lassen, seitdem der staatliche britische Rundfunk auf Werbung verzichtet, "Denn wer von vornherein rein öffentlich finanziert wird, gerät weniger leicht in Verdacht, durch teilweise kommerzielle Aktivitäten Wettbewerb und Medienvielfalt zu verzerren".
Allerdings macht das dann
notwendig, etwas sorgfältiger mit den vorhandenen Mitteln zu
planen. Was nicht unbedingt zu einer qualitativen Verschlechterung
des Programmangebots im Hörfunk und Fernsehen führen muss. Was aber offenbar dennoch Schmerzen bereitet.
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