Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
18. November 2008
Posted in Internet News
In wenigen Tagen beginnt in den USA ein Geschworenenprozess, wie es ihn bisher noch nicht gegeben hat. Einer 49 Jahre alten Frau wird ein Verstoß gegen ein Gesetz vorgeworfen, mit dem sonst Hacker-Angriffe geahndet werden. Und die Geschworenen stehen in Gefahr, ihre Entscheidung nicht ohne Emotionen treffen zu können, weil sich ein 13 Jahre altes Mädchen in Folge der Handlungen erhängte.
Der Fall sorgte im November 2007 wochenlang für Schlagzeilen. Die Angeklagte, Mutter einer Schulkameradin der 13-jährigen, soll unter falschen Angaben ein MySpace-Konto eingerichtet haben. Das Konto gehörte angeblich einem Jungen, den die Mutter, ihre Tochter und eine ebenfalls noch junge Angestellte erfunden haben. Die Angestellte soll auch überwiegend mit der 13-jährigen kommuniziert haben, wobei dem Mädchen amouröse Gefühle des vermeintlichen Jungen vorgegaukelt wurden.
Ein großes Geheimnis haben die Beteiligten wohl auch nicht aus dem Vorgang gemacht. Die Mutter erzählte selbst ihrem Friseur von der Täuschung und dass das Mädchen "scharf" auf den Jungen sei. Dabei war ihr bekannt, dass sich das Opfer in psychologischer Behandlung befindet und Psychopharmaka einnimmt. Als vermutlich die Angestellte mit dem psychisch labilen Mädchen Schluss machte und sie beleidigte, erhängte sich die 13-jährige und wurde ins Krankenhaus gebracht, wo sie anderntags verstarb.
Nach diesen Ereignissen soll die Mutter mindestens eine andere Zeugin gewarnt haben, den Mund zu halten. Alle weiteren Spuren wie etwa das MySpace-Konto versuchte man zu löschen.
In dem jetzt anstehenden Geschworenenprozess geht es aber nicht um die Täuschung des Opfers, sondern um die falschen Angaben bei MySpace. Denn die Erfindung des jungen Liebhabers sowie die anderen Lügen sind strafrechtlich nicht relevant. Es muss allerdings aus rechtlicher Sicht sichergestellt werden, dass die Angeklagte von den Geschworenen nicht wegen des Selbstmords verurteilt wird.
Daher hatte der Richter zunächst erwogen, den Vorgang des Selbstmords nicht näher zu behandeln. Doch davon musste er jetzt wieder abrücken, denn der Fall hat so viel Öffentlichkeit erhalten, dass die Geschworenen den Selbstmord wohl kaum mehr aus ihrem Gedächtnis ausradieren können. Schließlich wurde das Thema sogar schon in der populären TV-Serie "Law and Order" behandelt.
Es wird also schwierig sein, die Geschworenen so instruieren, dass sie sich bei ihrer Entscheidung auf das einzig strafbare Verhalten der Beklagten konzentrieren: Auf die Einrichtung eines MySpace-Kontos und die Angabe falscher Daten. Eine Situation, um die man weder den Richter noch die Geschworenen beneidet. Schon gar nicht, nachdem die Beklagte bisher keine Reue zeigte und sich für unschuldig hält.
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