Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
24. November 2008
Der Alptraum der Aushilfslehrerin Julie Amero aus Connecticut hat
endlich ein Ende. Die für ihren Fall zuständige
Staatsanwaltschaft hat ein Einsehen und stellt die Klage gegen sie
ein. Ihr wurde seit dem Jahr 2004 vorgeworfen, den von ihr
beaufsichtigten Siebtklässlern absichtsvoll Pornos gezeigt zu
haben.
Dabei sprach so ziemlich alles gegen diesen Vorwurf. Die inzwischen über 40 Jahre alte Lehrerin hat kaum Erfahrung im Umgang mit Computern. Nachdem sie damals kurz das Klassenzimmer verlassen hatte, fand sie zwei Schüler am PC des Lehrers. Sie hatten, wie sich nachher zeigte, eine Site besucht, auf der Spyware und anderer Schad-Code verbreitet wurden.
Diese Programme wurden auch auf dem Rechner nachgewiesen, der kurz nach dem beschriebenen Vorfall damit begonnen hatten, Pop-Ups mit Pornobildern zu zeigen. Die Lehrerin war so hilflos, dass sie ins Lehrerzimmer rannte, um Hilfe zu holen. Die Lehrer waren dazu aber nicht in der Lage. Den PC wollte sie auch nicht einfach abschalten, weil der Klassenlehrer sie gebeten hatte, eingeloggt zu bleiben.
Auf den Rechnern der Schule wurden später mehrere Spyware-Installationen gefunden, die teilweise schon viele Wochen alt waren. Auch das war kein Wunder, denn der Forensiker bestätigte, dass die Lizenzen für die Firewall- und Sicherheits-Software der Windows 98-Rechner ungültig waren.
Doch das alles beeindruckte die Jury im ersten Verfahren nicht. Man sprach sie schuldig, weil sie nach Angaben eines von der Staatsanwaltschaft bestellten "lokalen Teilzeit-Sachverständigen für Cyber-Kriminalität" eine Porno-Site besucht haben musste, um die Pop-Ups zu erzeugen. Und die Verhandlungsführung des Gerichts ließ auch zu wünschen übrig. Teilnehmer wollen sogar bemerkt haben, dass die Vorsitzende Richterin mehrfach eingeschlafen war.
Der Schuldspruch, der für die Lehrerin mit einer Höchststrafe von 40 Jahren verbunden war, wurde glücklicherweise im Jahr 2007 wieder aufgehoben. Doch der Staatsanwaltschaft wurde Gelegenheit gegeben, den Fall neu aufzurollen. So kam es, dass die Klage von der Staatsanwaltschaft bis heute in der Schwebe gehalten werden konnte. Unnötig zu sagen, dass die Frau in der Zwischenzeit ihren Beruf nicht ausüben konnte und unter der Situation extrem litt. Aber was sind schon vier Jahre, wenn es um die Gerechtigkeit geht?
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