Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
25. November 2008
Posted in Internet News
Nach einer Woche der Zeugenbefragungen werden im Verfahren wegen des
"MySpace-Missbrauchs mit
Todesfolge" die abschließenden Plädoyers der
beteiligten Parteien gehört. Dann ziehen sich die Geschworenen
zur Beratung zurück. Doch zur Zeit scheint der Ausgang des
Verfahrens noch weitgehend offen.
Zentraler Punkt des Verfahrens ist es, dass die angeklagte Frau aus Missouri unter falschen Angaben ein MySpace-Konto eingerichtet hat, und dass in Folge der Nutzung dieses Kontos ein 13 Jahre altes Mädchen Selbstmord beging. Wer von den drei Tatbeteiligten - die Frau, ihre Tochter und eine Angestellte - welche Rolle spielte, wurde bei der Zeugenanhörung nicht ganz geklärt.
Der heute 20 Jahre alten Angestellten wurde von der Staatsanwaltschaft Immunität zugesagt, sollte sie alle Fragen beantworten. Doch der Verteidiger bezweifelt gerade deswegen den Wahrheitsgewalt dieser belastenden Zeugin. Seine Mandantin wiederum hat die Aussage verweigert und ihre Tochter hat sich in Widersprüche verwickelt.
Hinsichtlich der falschen Angaben bei der Einrichtung des Kontos und der damit verbundenen Verletzung der Nutzungsbedingungen forderte der Verteidiger eine Einstellung des Verfahrens. Seine Mandantin habe die Nutzungsbedingungen gar nicht gelesen ("wer tut das schon?") und daher könne sie auch nicht gegen die Bedingungen verstoßen. Der Richter bezeichnete das als schwierige rechtliche Frage, die er erst noch überdenken will.
Was konkret heißt, dass der Richter selbst im Fall eines Schuldspruchs noch die Entscheidung treffen kann, das Verfahren einzustellen. Doch schon das wäre für die Rechtsentwicklung in den USA eine sehr interessante Entscheidung.
Denn der gesamte Fall wird mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, weil hier erstmals aus der Missachtung von Nutzungsbedingungen eine Computer-Straftat abgeleitet wird, wie man sie sonst nur aus dem Bereich der Hacker und Cracker kennt. Und in diesem konkreten Fall könnte die Einrichtung eines MySpace-Kontos unter falschen Angaben eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren nach sich ziehen.
Das scheint auch die Zielrichtung der Staatsanwaltschaft zu sein, wobei es bemerkenswert ist, dass der oberste Ankläger des Bundesstaats Kalifornien persönlich an den Verhandlungen teilnahm und die Zeugen befragte. Eine höchst ungewöhnliche Entscheidung, die aber wohl zeigt, wie wichtig dem von George W. Bush eingesetzten Chefankläger die Klärung dieser Frage ist.
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