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Die Financial Times Deutschland erwähnte gestern ein sehr interessantes Urteil für all jene, die ihren Computer mit Internet-Zugang für geschäftliche Zwecke nutzen, den Rechner aber in den eigenen vier Wänden betreiben.

In solchen Fällen besteht nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden keine Notwendigkeit, zusätzliche GEZ-Gebühren zu zahlen. Ganz allgemein hatte das Gericht wohl Mühe, eine geeignete Rechtsgrundlage für die Gebührenpflicht gewerblich genutzter Online-PCs erkennen. Der Internet-PC als neuartiges Rundfunkempfangsgerät werde in den Vorschriften gar nicht erwähnt. Man könne daher nur indirekt auf eine Gebührenpflicht schließen.

Im aktuell entschiedenen Fall komme aber noch dazu, dass der Kläger seinen gewerblich genutzten PC in der privaten Wohnung benutze und für die dort vorhandenen Geräte auch schon Gebühren zahle. In dieser Situation entfalle die von der GEZ geforderte Abgabe in Höhe von 5,52 Euro monatlich komplett.

Auch die Berliner Akademie.de listet in einem aktuellen Beitrag drei Urteile von Verwaltungsgerichten auf, die alle gegen die Zahlung von GEZ-Gebühren für Internet-PCs gerichtet sind. Wobei die jeweils beurteilten Situationen durchaus unterschiedlich sind. Ob man aus diesen vier Urteilen aber mit letzter Sicherheit ableiten kann, wie es sich mit der Gebührenpflicht verhält, ist fraglich.

Die Financial gibt hierbei zu bedenken, dass das Verwaltungsgericht Ansbach Anfang August eine von diesem Tenor abweichende andere Entscheidung getroffen hat. Dort wurde ein Anwalt dazu verpflichtet, für einen beruflich genutzten Computer Gebühren an die GEZ zu zahlen.

 

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