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In Großbritannien sorgt eine Welle von außergerichtlichen Schlichtungsangeboten einer Londoner Kanzlei für Aufsehen. Es geht dabei um den angeblichen Download von urheberrechtlich geschütztem Material. Wobei das hinter den Schreiben stehende Frankfurter Unternehmen zumindest teilweise auf der falschen Spur zu sein scheint.

Der britische Guardian berichtet etwa von einem Ehepaar "in den 60ern", das dazu aufgefordert wurde, 503 Pfund zur Vermeidung einer Klage zu zahlen. Konkret wird dem Ehepaar vorgeworfen, einen tschechischen Schwulen-Porno illegal als Download bezogen zu haben.

Das Paar hat sich daraufhin an die Zeitung gewandt, weil es "keine Pornos will - weder normal noch schwul" und weil die beiden älteren Herrschaften nicht wissen, wie man "einen Download macht". Nach Darstellung des Guardian sind derart ahnungslose Piraten häufiger das Ziel der anwaltlichen Bemühungen. Wobei die Londoner Kanzlei Davenport Lyons im Auftrag des deutschen Unternehmens DigiProtect handeln soll.

Diese Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH setzt nach Ansicht des britischen Medienexperten Michael Coyle nicht nur auf fragwürdige Methoden bei der Beweisfindung, sondern erhebt auch zu hohe Forderungen - vor allem, wenn die Rechtskosten eingerechnet werden. Daher bietet Coyle selbst einen Service an, bei dem die derart angeschriebenen Personen 50 Pfund zahlen, um sich gegen die Beschuldigungen zur Wehr zu setzen.

Denn wie er meint, haben die Kläger zwar schon Klagen in Großbritannien gewonnen. Doch das nur, weil die Beklagten sich nicht zur Wehr setzten.Sollte das zutreffen, würde es sich um ein weiteres Argument handeln, das für die Einführung einer europäischen Sammelklage spricht.

 

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