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15. September 2006
Posted in Internet News
Am 6. September wurde von der Polizei auf Grund eines Beschlusses des
Amtsgerichtes Konstanz der Anonymisierungsserver des Unabhängigen
Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beschlagnahmt.
Die bei einem Dienstleister in Karlsruhe durchgeführte Beschlagnahme
wurde dem ULD erst nach eigenen aufwändigen Recherchen am 11. September
mitgeteilt; den Beschlagnahmebeschluss erhielt das ULD erst weitere zwei
Tage später nach erneuter Nachfrage. (Pressemitteilung, ohne inhaltliche Veränderung übernommen)
Die Beschlagnahme steht offenbar in Zusammenhang mit weiteren Beschlagnahmen bei Betreibern von Anonymisierungsdiensten in den vergangenen Tagen, deren Ziel es ist, Nutzer von Kinderpornografie im Internet ausfindig zu machen. Der beschlagnahmte Rechner ist Teil eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderten Projektes AN.ON - Anonymität Online. AN.ON ermöglicht Nutzern des World Wide Web, mit Hilfe der Software JAP kostenlos unbeobachtet zu surfen. Es dient - wie vom deutschen Telediensterecht gefordert - der Gewährleistung des Datenschutzes im unsicheren weltweiten Netz und wird auch von vielen Unternehmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage genutzt.
Der Leiter des ULD Thilo Weichert ist mehr als irritiert über die mangelnde kriminalistische Professionalität der Ermittler: "Es ist das gemeinsame Anliegen von Datenschützern und Strafverfolgern, Kinderpornografie im Internet dingfest zu machen. So ist es - nach einem konkreten Anfangsverdacht und mit richterlichem Beschluss - bei AN.ON jederzeit möglich, die Verbreiter von Kinderpornografie zurück zu verfolgen."
Die Rückverfolgung ist vergleichbar mit einer Telefonüberwachung. Mit der aktuellen Beschlagnahme und dem dadurch bedingten kurzfristigen Ausfall von AN.ON wurden die Täter jedoch gewarnt. Die Staatsanwaltschaft hat nun zudem einen Rechner in ihrer Asservatenkammer, der keine weiteren Erkenntnisse bringen wird: AN.ON speichert keinerlei Verbindungsdaten. "Jedem Internet-Kriminalisten müsste inzwischen bekannt sein, wie AN.ON funktioniert. Alle rechtlichen und technischen Informationen sind öffentlich im Internet abrufbar; das ULD steht zur Beratung der Strafverfolger bereit."
Mehr als fahrlässig ist, dass die Strafverfolger - vielleicht aus
schierer Unkenntnis - mit ihrer Beschlagnahme das Internet unsicherer
machten, indem sie vorläufig mit dem ULD-Rechner den einzigen von einer
deutschen unabhängigen Behörde betriebenen Mix aus dem Verkehr zogen und
dadurch den Schutz vor Netzspionage verhindern. Das ULD hat gegen den
Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz Beschwerde eingelegt. AN.ON ist
wieder im Netz - bald auch wieder mit einem eigenen ULD-Rechner.
*Weitere Informationen erhalten Sie beim*
Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Holstenstraße 98 / 24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200 / Telefax: 0431 988-1223
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. / Homepage: www.datenschutzzentrum.de
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