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Gewissermaßen als Abschiedsgeschenk für die scheidende US-Regierung wurde jetzt eine bereits im August 2008 gefällte Entscheidung eines geheimen Berufungsgerichts veröffentlicht. In der Entscheidung wird die Klage eines Telekom-Unternehmens offenbar erneut abgewiesen, das von der US-Regierung aufgefordert worden war, ohne richterliche Verfügung Abhörmaßnahmen durchzuführen.

Für die Regierung ist das ein klarer Beleg, das die von Präsident Bush im Jahr 2001 veranlassten Abhörmaßnahmen unter Umgehung der sonst üblichen Genehmigung durch die FISA-Gerichte rechtmäßig waren. Doch wie die New York Times argumentiert - und wie auch das Urteil selbst nahe legt - sollte man mit solchen Einschätzungen vorsichtig sein.

Denn das Urteil vermeidet es, die Verfassungsmäßigkeit von Bushs Anordnungen selbst zu bewerten. Vermutlich auch, weil diese Anordungen in der Entscheidung nicht zu prüfen waren und in ihrem Wortlaut ohnehin nicht bekannt sind. Sie unterliegen bis heute der Geheimhaltung.

Das Gericht erkennt lediglich an, dass in Einzelfällen, in denen die Regierung sich in einer Situation befindet ("'special needs' cases"), die die üblichen Anforderungen "unpraktikabel" erscheinen lassen, auf Verfügungen verzichtet werden kann. Das heißt, dass in dieser Beurteilung eines Einzelfalls der Regierung zugute gehalten wird, aus einer gewissen Notsituation heraus die mutmaßlich richtige Entscheidung getroffen zu haben.

Das Urteil heißt damit aber keineswegs gut, wenn systematisch und massenhaft die Telekommunikation in den USA überwacht wird, um Kontakte zwischen US-Bürgern und Personen im Ausland zu kontrollieren. Das aber wird der Regierung gestützt auf Zeugenaussagen und Indizien vorgeworfen. Und den Telekommunikationsunternehmen wird nach wie vor vorgeworfen, sich wissentlich den Anordnungen der Regierung unterworfen zu haben, obwohl die FISA-Gesetze diese Form der Zusammenarbeit verbieten.

 

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