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Ein kleines Posting des Verbraucherschützer-Blogs "The Consumerist" hat Facebook-Chef Mark Zuckerberg zu einer Reaktion gezwungen. Der Consumerist hatte auf eine Änderung der Facebook-Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht, wonach alle von den Benutzern eingestellten Inhalte im Besitz des Netzwerks bleiben, auch wenn dieser Benutzer seinen Zugang kündigt.

Zuckerberg erklärt in einem eigenen Posting nun, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist und mit der Philosophie seines Unternehmens unvereinbar wäre. Doch das ändert nichts daran, dass die Änderung der Nutzungsbedingungen genau das zulassen würden.

Die kritisierten Änderungen dieser Nutzungsbedingungen betrafen hauptsächlich zwei Punkte: Zum Ersten wurde ein Passus gestrichen, wonach die Benutzer ihre Inhalte jederzeit entfernen können, etwa wenn die erteilte Zustimmung zur Nutzung durch Facebook im Zuge einer Kündigung erlöscht. Zum Zweiten wurde ein anderer Passus erweitert, der nun Facebook das Recht zugesteht, Inhalte der Benutzer auch nach einer Kündigung im Besitz halten und nutzen zu dürfen.

Facebook hat die Notwendigkeit für diese Erweiterung inzwischen durchaus sinnvoll erklärt. Wie es heißt, wurden die Änderungen eingeführt, um beispielsweise die Botschaften eines Mitglieds an einen Freund bei Facebook nicht löschen zu müssen, wenn das Mitglied sich gegen eine weitere Mitgliedschaft entschieden hat. Es sollten keine Nachrichten im Mail-Korb des Freundes gelöscht werden.

Das klingt plausibel, doch die Reaktion der Facebook-Nutzer zeigt, dass in diesem Punkt dennoch Klärungsbedarf besteht. Denn die Kritik, die auf Facebook einhagelte, war nicht von schlechten Eltern. Teilweise soll es sogar zu Protestkündigungen der Benutzer gekommen sein.

Das Grundproblem dürfte aber weniger in der Formulierung der aktuellen Nutzungsbedingungen bestehen. Grundsätzlich ist es ein Problem, die Besitzansprüche auf Online-Daten so zu klären, dass den Anbietern von Online-Diensten eine Arbeitsgrundlage bleibt und die Verursacher beziehungsweise Urheber dieser Informationen auch ihre Rechte gewahrt sehen.

Dürfte Facebook die Inhalte der Mitglieder nicht auf Grundlage einer Lizenzvereinbarung benutzen, dann wäre es beispielsweise schwierig, diese Inhalte mit Werbung anzureichern. Im Fall etwa eigener Blog Postings oder sonstiger elaborierter Inhalte ist es aber für das Mitglied oft nicht nachvollziehbar, wieso ein Dienstleister wie Facebook ein - meist auch noch übertragbares - Nutzungsrecht beansprucht.

Noch schwieriger wird es bei Daten, die der Benutzer zwar verursacht, auf die er aber trotzdem keinen schöpferischen Anspruch hat. Ein aktuelles Beispiel dafür liefern die britischen Mobilfunkunternehmen, die im Laufe des Jahres die Daten über die Online-Nutzung ihrer Kunden für Werbezwecke anonymisiert verkaufen wollen. Diese Daten, die etwa den Besuch von Web Sites erfassen, wurden von den Benutzern erzeugt. Doch sofern die Verwendung dieser Daten keine Datenschutzvorschriften berühren, wird dem Benutzer keine Verfügungsgewalt über diese Daten gelassen. So jedenfalls stellt sich die Situation aus Sicht der Mobilfunkunternehmen dar. Ob die Kunden dieser Dienste damit einverstanden wären, wenn sie von dieser Nutzung wüssten, ist eine andere Frage.

Aber diese Frage stellt sich erst gar nicht, weil die Benutzer meist gar nichts von solchen Vorgängen erfahren und weil sie ohnehin jeder Nutzungsbedingung und Datenschutzerklärung ungelesen zustimmen, die man ihnen vor den Mauszeiger hält. Erst dann, wenn ein Blog wie der Consumerist über "Enteignungen" berichtet, flammt kurz das Interesse an der Thematik auf. Man kann jedoch sicher sein, dass das Gedächtnis für diese Probleme sehr kurz ist.

 

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