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19. Februar 2009
Posted in Internet News
Vor Gericht erklärte er seine Handlung damit, dass er mit dem Gerät augenscheinlich gefilmt worden sei. Als Comedian müsse man befürchten, dass Zuschauer die Witze aufzeichnen, sie der BBC oder an ITV verkaufen, und dass man dann in den Verdacht gerate, die eigenen Witze gestohlen zu haben.
Was er wohl wohl nicht verstanden hat: Nicht nur geistiges Eigentum genießt Schutzrechte. Auch die Rechte des Handy-Besitzers an seinem Besitz wurden in diesem Fall verletzt. Dennoch ließ das Gericht Milde walten und verurteilte den Schauspieler nur zu Schadensersatz sowie zu einer Geldstrafe von 60 Pfund zzgl der Gerichtskosten.
Vor dem
Gerichtssaal aber ließ er durchblicken, dass er das Gleiche jederzeit
wieder tun würde, und dass es ihm wohl in der Hauptsache darum ging,
eine Veröffentlichung des Handy-Films zu verhindern. Denn "YouTube
sollte man verbieten, das ist der größte Mist".
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