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Ein Brief des Vatikan-Beauftragten Monsignor Carlo Maria Polvani an den ICANN-Chef Paul Twomey vom 20. Februar wird von einem Register-Beitrag so interpretiert, dass der Papst sein "Veto" gegen die Top Level Domain dot god einlegt. Wie leider häufig bei der Berichterstattung des britischen Magazins scheint auch in diesem Fall das Thema ein wenig zu hoch aufgehängt.

Zunächst einmal kann von einem Veto des Papstes nicht die Rede sein, weil ihm das formal gar nicht zusteht. Der Vatikan beziehungsweise die Vatikanstadt als unabhängiger Staat ist lediglich Mitglied des "Governmental Advisory Committee" (GAC), wobei der Papst beziehungsweise der "Heilige Stuhl" als "nichtstaatliches, eigenständiges, vom Staat der Vatikanstadt zu unterscheidendes Völkerrechtssubjekt" die Vertretung der Vatikanstadt übernimmt.

Polvani ist also insofern Sprecher des Papstes, wenn er als Mitglied des GAC an den Vorstand der ICANN schreibt und in dem Schreiben einen konstruktiv formulierten Hinweis liefert. Wie der Monsignore meint, können neue, generische Domains wie .catholic, .anglican, .orthodox, .hindu, .islam; .muslim, .buddhist usw. möglicherweise zu Gefahren führen.

Problematisch könnte es beispielsweise sein, wenn mehrere Bewerber um die Verwaltung der TLDs in Konkurrenz zueinander treten und es zu bitteren Streitigkeiten kommt, wer die Kontrolle übernehmen soll. Bei solchen Streitigkeiten - mit denen die katholische Kirche einige Hundert Jahre Erfahrungen gesammelt hat - könnte die ICANN dazu gezwungen sein, auf die eine oder andere Weise Position beziehen zu müssen.

Um das zu vermeiden, bittet der Vertreter des Heiligen Stuhls die ICANN-Direktoren, das Problem der gTLDs mit religiösem Bezug zu diskutieren und mögliche Beschwerdeverfahren in Betracht zu ziehen, ehe man diese neuen Adressbereiche implementiert.

Von einer Domain .god kann also nicht die Rede sein und ebenso wenig von einem Veto. Bestenfalls eine höfliche Diskussionsanregung und das Angebot des Papst-Vertreters, sich - falls das gewünscht sein sollte - an der Diskussion zu beteiligen. Ebenso höflich die Antwort Twomeys an den Vatikan, dass nach der gerade überarbeiteten Verfahrensregelung für neue Top Level Domains etablierte Institutionen bereits das Recht auf eine "community objection" haben.

Die hinter dieser Beschwerde stehende Gemeinschaft muss allerdings in Beziehung zu der fraglichen Zeichenfolge stehen, die als gTLD eingeführt werden soll. Weiterhin kann eine Beschwerde nur angenommen werden, wenn sie von einem beträchtlichen Teil der Gemeinschaft getragen wird, an die sich die neue TLD richtet.

Etwas weniger juristisch formuliert heißt das: "Lieber Papst, wir werden Ihre Beschwerden zur Kenntnis nehmen, wenn es um eine TLD geht, die etwas mit dem Vatikan und seinen Interessen zu tun hat". Statt "Papst legt Veto" ein, könnte man also mit der gleichen Berechtigung titeln "ICANN watscht Papst-Vertreter ab" oder "Erst Schreien, wenn es weh tut".

 

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