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In der von der Bundesregierung derzeit geführten Diskussion um das Thema "Sperren gg. Kinderpornos" scheinen einige Fehlinformationen gebraucht worden zu sein. United Internet setzt sich etwa gegen die Behauptung zur Wehr , man habe die Zusammenarbeit verweigert, während der Strafverteidiger Udo Vetter aus seiner Praxis heraus die Behauptung aufstellt, die Familienministerin sei in wesentlichen Punkten falsch informiert.

Frau von der Leyen hatte ihre Argumente für eine Sperre von Kinderporno-Angeboten unter anderem mit der Aussage untermauert, dass es sich hierbei um ein Millionengeschäft einer regelrechten Kinderporno-Industrie handele. Doch Vetter, der in der Vergangenheit nicht nur Menschen vor Gericht vertrat, die beispielsweise aufgrund fehlerhafter Ermittlungen in Verdacht geraten waren, sondern auch solche, die tatsächlich im Besitz von Kinderpornos waren, hält diese Einschätzung für schlichtweg falsch.

Kein einziger seiner Mandanten habe auch nur einen Cent für die fraglichen Materialien gezahlt: "Alle, ich wiederhole, alle haben die Kinderpornos aus Tauschbörsen, Newsgroups, Chaträumen, Gratisbereichen des Usenet oder aus E-Mail-Verteilern". Sollte das stimmen - wofür Einiges spricht -, dann würde es sich auch erübrigen, Web-Seiten zu sperren, denn über diese werden offenbar so gut wie nie Kinderpornos vertrieben.

Das deckt sich auch mit den Angaben des Pressesprechers von United Internet, der meint, dass Kinderpornos "vorwiegend über Tauschbörsen gehandelt" werden "und nicht über öffentliche Webseiten". Nichtsdestotrotz habe man dem Bundesfamilienministerium schon Anfang März Unterstützung angeboten und war auch bereit, eine entsprechende Vereinbarung zu unterschreiben.

Allerdings habe man gesetzliche Grundlagen vorausgesetzt. Was sich offenbar auch mit der Vorstellung der anderen Provider von einem Rechtsstaat deckte, denn "bislang haben alle Provider durch die Bank weg immer auf eine gesetzliche Klarstellung gedrängt". Von der Ministerin hat man nach diesem Angebot aber nichts mehr gehört und United Internet sieht sich jetzt vollständig grundlos wegen einer angeblichen Verweigerung öffentlich angeprangert.

Womit sich die Situation zusammenfassend so darstellt, dass die Ministerin ein Unternehmen öffentlich wegen der mangelnden Unterstützung bei einem Vorhaben kritisiert. Das Vorhaben richtet sich jedoch gegen etwas, das in dieser Form gar nicht existiert, weshalb die geplante Maßnahme im Grunde nutzlos ist. Das Unternehmen hätte das Vorhaben aber dennoch unterstützt, wenn es rechtmäßig umgesetzt und das freiwillige Unterstützungsangebot zur Kenntnis genommen worden wäre. Es scheint sich hier um einen akuten Fall von Realpolitik zu handeln.

 

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