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Das Thema "fremde Markennamen als Auslöser für Adwords-Anzeigen scheint in den USA doch noch nicht ganz abgeschlossen. Der Computer-Reparaturdienst Rescuecom konnte ein Berufungsgericht davon überzeugen, den bereits verloren geglaubten Rechtsstreit mit Google noch einmal aufzunehmen.

Dabei hatte sich in den letzten Jahren bei den meisten US-Verfahren eine ähnliche Bewertung durch die Gerichte gezeigt: Solange ein Adwords-Kunde den Markennamen eines anderen Unternehmens nicht in den Anzeigentext selbst mit aufnimmt, besteht keine Verwechslungsgefahr und damit auch kein Markenmissbrauch.

In Frankreich dagegen zeigte sich eine andere Regelmäßigkeit. Dort wurde bisher meist entschieden, dass Werbekunden der Suchmaschine nicht die Markennamen etwa von Konkurrenten buchen können, um gezielt Anzeigen zu schalten, wenn jemand nach diesen Namen sucht. Und der "Second Circuit Court of Appeals" scheint nun auch der Auffassung zu sein, dass es sich bei dieser Nutzung von Marken um einen Missbrauch handeln könnte. Das muss aber nun ein Bundesgericht in einem neuen Verfahren erst überprüfen.

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