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Die Verurteilung der vier Angeklagten im Rechtsstreit zwischen der Unterhaltungsindustrie und dem Tracker-Verzeichnis ThePirateBay.org war fraglos eine der wichtigsten Internet-Meldungen des vergangenen Wochenendes. Die Einzigen, die das nicht so sehen, sind wohl die vier Betroffenen selbst.

Im Blog von ThePirateBay.org heißt es in einem vergleichsweise knappen Posting, dass bereits ein Berufungsantrag gegen das Urteil gestellt wurde, und dass es nun voraussichtlich zwei bis drei Jahre dauern wird, bis der Fall in die nächste Instanz geht. Bis dahin wird den Benutzern der Piratenbucht empfohlen, sich etwas mehr als "Seeder" zu betätigen, T-Shirts bei ThePiratenBay zu kaufen, bei der Europawahl im Juni die Piratenpartei zu wählen und sich am weiteren Wachstum "der Internets" zu beteiligen.

Die Situation scheint vom Piraten-Team also nicht sonderlich ernst genommen zu werden. Wobei es schon auffällig ist, dass nach dem Urteil in erster Linie Peter Sunde ("brokep") und teilweise auch seine beiden Kollegen Fredrik Neij ("TiAMO") und Gottfrid Svartholm (Anakata) an die Öffentlichkeit traten. Von dem ebenfalls angeklagten Rechts-Populisten Carl Lundström, der auch zu einem Jahr Haft und einer Beteiligung an den 2,7 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt wurde, war bisher noch nichts zu hören.

Dass er ebenfalls Berufung einlegen wird, kann als sicher gelten. Doch ob er dabei gemeinsame Linie mit den drei anderen "Team-Mitgliedern" fährt, ist eine andere Frage. Als Team stellte Sunde die Piraten zwar auch noch nach dem Urteil dar. Doch in den Schlussanträgen während der Verhandlung hatte Lundström seinen Anwalt erklären lassen, er "sei nur vage mit den Beklagten verbunden" und habe den geschäftlichen Kontakt zu ihnen abgebrochen, nachdem man ihn auf "möglicherweise illegale Handlungen" aufmerksam gemacht habe.

Dass dies im Urteil nicht berücksichtigt wird, lässt die Entscheidung fragwürdig erscheinen. Dort wird die Verleitung zum illegalen Datentausch sowie die Unterstützung von Urheberrechtsvergehen in den Vordergrund gestellt und allen Angeklagten gleichermaßen angelastet. Obwohl sich der Fall nach der Verhandlung so darstellt, dass Lundström zwar von den Piraten und ihrer Popularität profitieren wollte, aber keine inhaltliche Zusammenarbeit mit ihnen anstrebte.

Noch ein weiterer Punkt macht die Entscheidung des Gerichts fragwürdig: Wenn die Sachlage sich wirklich so eindeutig darstellt, dass alle Beklagten eine beträchtliche Haftstrafe erhalten müssen, wieso kam es dann nicht schon früher zu einer Anklage und einer entsprechenden Verurteilung? Das fragen sich jetzt auch die Piraten, deren Rechner schon vor drei Jahren beschlagnahmt wurden, wobei auch dieser Maßnahme keine Klage folgte.

Diese offenen Fragen führen zu der Einschätzung, dass der Richter bei seiner Urteilsfindung schon von einer erwartbaren Revision ausging. Dass die Piraten sein Verfahren schon im Vorfeld als "Spectrial", als Mischung zwischen Spektakel und Gerichtsverfahren ("trial") bezeichnet haben, wird ihn nicht für die Piraten eingenommen haben.

Ob deren Rechnung aber aufgeht, wonach man jetzt noch zwei drei Jahre erst einmal in Ruhe "weiter wurschteln" und nach Belieben Torrents von ThePirateBay abrufen kann, ist eine andere Frage. Immerhin liegt jetzt ein Urteil vor, das zwar noch nicht rechtskräftig, aber dafür eindeutig ist. Das macht es dem Staatsanwalt vielleicht einfacher, andere Richter von der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu überzeugen, vor denen man bisher zurückschreckte.

Zu denken wäre beispielsweise an die Überwachung des Datenverkehrs bei Providern. Denn nach der in diesem Monat in Kraft getretenen Novellierung des schwedischen Urheberrechts sind Provider verpflichtet, Informationen über IP-Adressen herauszugeben, wenn die Benutzer dieser IPs der Piraterie verdächtigt werden. ThePirateBay gibt dazu an, selbst keinerlei Daten zu speichern.

Doch die Reichweite und Anwendbarkeit des neuen Gesetzes befindet sich gewissermaßen noch in der Testphase und erst die Spruchpraxis der kommenden Monate wird den Rahmen des Gesetzes genauer definieren. Es wäre also denkbar, dass es auch als Rechtsgrundlage für neue Überwachungsformen des Datenverkehrs dienen kann.

Das alles ist natürlich rein spekulativ, doch der Wille, ThePirateBay zu bekämpfen ist da. Wobei das Urteil vom Freitag die Gegner der Piraterie fraglos stärkt. Eine Einschätzung die inzwischen europaweit gelten kann. Auf die von den Piraten erwartete Schonfrist sollte man daher keine zu hohen Beträge wetten.



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