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Ein amerikanisches Berufungsgericht hat erneut die Klage von Studenten abgewiesen, die ihre Urheberrechte durch den Plagiate-Suchdienst Turnitin verletzt sahen. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei diesem "transformativen" Einsatz der Werke zugleich um eine faire Nutzung.

Geklagt hatten die Studenten, weil Lehrkörper zur Identifizierung von Plagiaten (eingescannte) Kopien der studentischen Texte an Turnitin übergeben müssen ("Turn it in"). Diese Kopien bleiben nach dem Abgleich mit dem bereits vorhandenen Datenbestand in der Datenbank des Unternehmens erhalten, um die Texte mit weiteren Kopien zu vergleichen.

Nach Meinung der Studenten handelt es sich dabei um eine ungenehmigte kommerzielle Nutzung. Doch das sahen die Richter anders. Unter Anlegung der "Fair Use"-Doktrin kommen sie zu dem Ergebnis, dass diese transformative Nutzung durch die Urheberrechte nicht eingeschränkt werden darf, weil sie selbst eine schützenswerte Nutzungsform darstellt.

Bei Google und anderen Büchersuchmaschinen wird man das mit Freuden zur Kenntnis nehmen. Denn diese Einschätzung stärkt die Position dieser Dienste, die bei der Suche in eingescannten Büchern von einer fairen Nutzung ausgehen. Allerdings lässt sich diese Einschätzung nicht auf Europa oder Deutschland übertragen. Hier kennt das Urheberrecht keine Doktrin der fairen Nutzung.

 

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