Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
23. April 2009
Posted in Internet News
Geklagt hatte ein Händler der als Vertragspartner des Schulranzen-Herstellers "Scout" einen eBay-Shop für solche Ranzen aufgebaut hatte, obwohl die Aufnahmebedingungen in ein Internet-Händlerverzeichnis.des Herstellers dies nicht gestatteten. Die vom Hersteller akzeptierten Händler durften also eigene Online-Shops aufbauen, nur ein eBay-Shop wurde ihnen untersagt. Der Händler wurde anschließend nicht mehr beliefert und aus der Händlerliste gestrichen.
Darin sah das Gericht aber eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung, weil es keinen qualitativen Unterschied zwischen einem eBay-Shop und einem herkömmlichen Shop erkennen konnte.
Man wird bei diesem Urteil an die Entscheidung eines französischen Gerichts erinnert, das im vergangenen Jahr im Rechtsstreit mit eBay Frankreich im Sinne des Klägers Louis Vuitton entschied. Nach diesem Urteil dürfen bei eBay Frankreich beispielsweise keine Düfte der Marken Christian Dior, Kenzo, Givenchy oder Guerlain angeboten werden. Dieses Verbot scheint bei eBay.fr auch eingehalten zu werden, wie eine kleine Recherche zeigt.
Doch die gleichen Markendüfte sind in Frankreich und Deutschland sowohl in Online-Shops als auch via eBay.de erhältlich. Bei eBay.de ist jedenfalls die Versandangabe "Europa" zu sehen. Und bei Google.fr wird von Online-Shops sogar heftig für diese Ikonen des kulturellen Erbe Frankreichs geworben.
So wird nachvollziehbar, wieso das Auktionshaus ein Ende dieser willkürlich scheinenden Handelsbeschränkungen fordert . Deswegen hatte die Europäische Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ja auch im vergangenen Jahr einer Voruntersuchung dieser Beschränkungen zugestimmt, wobei es bei dieser Untersuchung ausdrücklich auch um deutsche Schulranzen ging.
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