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23. April 2009
Das schwedische Magazin TheLocal.se nennt die "Schwedische Vereinigung des Urheberrechts" ("Svenska föreningen för upphovsrätt") sowie die "Schwedische Vereinigung für den Schutz des gewerblichen Eigentums" ("Svenska föreningen för industriellt rättsskydd") als Beispiele. Wobei die letztgenannte Organisation sich aktiv für eine Verschärfung des Urheberrechts einsetzt - und der Vorsitzende Richter im Piratenverfahren ist Mitglied des Vorstands dieser Vereinigung.
Ein Interessenkonflikt ist in dieser Konstellation wohl kaum auszuschließen. Zumal die Verschärfung des Urheberrechts seit Monaten ein heiß diskutiertes Thema des skandinavischen Landes ist.
In diesem Zusammenhang will einer der Verteidiger das Gericht im vergangenen Herbst auf einen weiteren Interessenkonflikt eines Schöffen hingewiesen haben. Diesem Hinweis folgte der Ausschluss des Schöffen von dem Verfahren. Der Vorsitzende Richter dagegen hatte wohl wegen des eigenen Engagements in Sachen Urheberrecht keine Bedenken. Im Interview meint er dazu, es sei nach wie vor seine Sicht, dass seine Aktivitäten keinen Interessenskonflikt verursachen.
Mit dieser Selbsteinschätzung wird es aber jetzt nicht mehr getan sein. Mindestens einer der Verteidiger will eine Neuaufnahme des Verfahrens beantragen.
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