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14. Mai 2009
Posted in Internet News
Genauer gesagt, lautet seine Positionsbezeichnung "Senior Vice President of Industrial Design". Seinen Job bei Apple hatte er bereits im Jahr 1992 angenommen, doch zum Chef-Designer wurde er erst, als Steve Jobs im Jahr 1997 zur Rettung des Unternehmens zurückkehrte. Ihn konnte Ive offenbar überreden, den iMac nicht PC-grau, sondern "transluzent-bunt" zu gestalten - und damit den Apple-Rechner "stylisch" zu machen, wie es eine Haarlängenberaterin von heute vermutlich bezeichnen würde.
Auch die weiteren Design-Neuerungen der folgenden Jahre gingen auf Ives Kappe beziehungsweise auf die seines Teams, denn er hatte längst eine eigene Design-Abteilung für Computer aufgebaut, als andere Hersteller ihre Ingenieure noch ausschließlich in Blechwürfel-Einheiten denken ließen. Auf die in erster Linie mit dem Namen Jobs verbundene Renaissance des Unternehmens dürfte Ive also auch beträchtlichen Einfluss genommen haben.
Daher genießt sein Name insbesondere bei Designern einen guten Ruf. Was auch für den britischen Designer Harry Jones gilt, der die vier genannten Domains im Jahr 2004 noch als Student angemeldet hatte, um zwei Jahre spätere eine Fan-Site für Ive aufzubauen. Schon bald nachdem er diese gestartet hatte, kam er in Kontakt mit Apple. Man forderte ihn zu einigen Klarstellungen und Abgrenzungen auf, genehmigte aber im Großen und Ganzen seine Site als Fan-Site.
Wiederum zwei Jahre später, im Februar 2008 kam es dann aber zu einer ersten unangenehmen Begegnung. Wieder meldete sich ein Apple-Mitarbeiter, der nach Darstellung Jones' unter großem Druck versuchte, die Herausgabe der Domains zu erwirken. Zum Ausgleich bot man Jones einen iPod und später einen iMac an, aber der Domain-Inhaber lehnte ab. Als sein Gegenüber ihn schließlich fragte, zu welchem Preis er die Domains denn abgeben würde, nannte er den Betrag von 400.000 Dollar, um die "Belästigung zu beenden".
Das wäre in vielen anderen Fällen ein Fehler gewesen, denn ein derart hoher Preis unterstützt oft die Behauptung, die Domain sei zum Zweck der Erpressung ("Cybersquatting") registriert worden.
Doch dazu kam es im aktuellen Fall nicht. Der WIPO-Schiedsrichter wies die Forderung von Ive ohnehin schon zurück, weil die erste Bedingung für eine Domain-Herausgabe nicht erfüllt war. Ive hat zwar in Europa eine Gemeinschaftsmarke auf seinen Namen beantragt, die bisher aber noch nicht zugewiesen wurde. Ein Namensrecht dagegen sehen die Richtlinien für Domain-Streitigkeiten nicht vor. Es ist zwar in früheren Fällen schon mehrfach zu Entscheidungen im Sinne von Schauspielern, Musikern oder anderen populären Persönlichkeiten gekommen. Doch in diesen Fallen erkannten die Schiedsrichter auf ein markenähnliches Recht.
Und das kommt Ive nicht zu, weil er selbst nach eigenen Angaben eine sehr zurückhaltende Person ist ("a very private person". Das macht sich beispielsweise darin bemerkbar, dass er Angebote für bezahlte Reden oder andere Auftragsarbeiten fast immer ablehnt und nur dann zustimmt, wenn er anderen einen persönlichen Gefallen tun kann. Für den Schiedsrichter bedeutet das, dass sein Name gewissermaßen keinen Marktwert hat.
Ive arbeitet in erster Linie für Apple und der Computer-Hersteller wiederum ist dafür bekannt, dass er individuelle Leistungen seiner Mitarbeiter ungern kommuniziert (die Ausnahme Jobs bestätigt die Regel). Daher taucht Ives Name auch nicht auf Prospekten, Begleitpapieren oder etwa Paketen des Unternehmens auf. Weshalb er sich aus diesem Blickwinkel ebenfalls nicht auf den markenähnlichen Charakter seines Namens stützen kann und seine Klage beim WIPO-Schiedsgericht abgewiesen werden musste.
Ein in mehrfacher Hinsicht trauriger Fall, wie man es auch den Erläuterungen des Schiedsrichters anmerken kann, der dem Anliegen des Klägers "eine gewisse Sympathie entgegenbringt", und der verklausiert durchblicken lässt, dass er den beiden anderen Kriterien ("Inhaber hat keine Rechte an der Domain", ""Inhaber benutzt Domain in böswilliger Absicht") zugestimmt hätte. Das, obwohl er zugeben muss, dass Jones' Projekt ein Verlustgeschäft ist. Seit Februar 2006 hat der Designer Google-Anzeigen auf seinen Seiten und hat seit dieser Zeit weniger als 500 Dollar damit verdient.
Doch auch aus Sicht des beklagten Jones ist der Fall vermutlich unbefriedigend, denn er dürfte inzwischen viel von seiner ursprünglichen Bewunderung für Ive verloren haben. Man darf sogar vermuten, dass der ganze Fall einen anderen Ausgang genommen hätte, wenn Ive selbst einmal zum Telefon gegriffen hätte.
So aber nimmt der
Fall nun vermutlich seinen gewohnten Lauf. Jones wird wie er sagt die Domains nicht
verkaufen, doch Ive beziehungsweise Apple werden wie beantragt eine
Gemeinschaftsmarke erhalten. Spätestens dann können die Domains auf dem
Gerichtsweg in Besitz genommen werden. Ob sie dann auch genutzt werden, ist eine
andere Frage.Aber darum dürfte es auch nicht gehen.
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