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03. Juni 2009
Posted in Internet News
Diese Androhung ist keineswegs neu. In einer der letzten Anhörungen ging Microsoft sogar auf diese Drohung ein und behauptete, dass eine zwangsweise Bündelung des Betriebssystems mit anderen Browsern in erster Linie das Monopol Googles stärken würde.
Doch nach Darstellung des Finanzblatts nehmen Teilnehmer an den Gesprächen eine Fixierung der europäischen Seite auf diese Sanktionsmöglichkeit wahr. Man will demnach bei neuen Windows-Rechnern auf einer Art "Stimmzettel" bestehen, auf dem die Benutzer angeben können, welchen Browser sie auswählen und als "Default" standardmäßig einsetzen wollen.
Microsoft soll vielleicht sogar zu gebracht werden, die Computer-Hersteller zur Beibehaltung dieses Wahlverfahrens zu zwingen. Und es scheint nicht einmal ausgeschlossen, dass Microsoft dazu aufgefordert wird, die Wahlmöglichkeit im Rahmen eines Updates auf die bereits installierten Windows-Rechner zu transportieren. Warum auch nicht, wenn Microsoft das Update dazu benutzt, um beispielsweise Firefox-Erweiterungen zum eigenen Vorteil zu installieren?
Dennoch wäre die zwangsweise Verbreitung von Konkurrenzprodukten ein Novum des europäischen Kartellrechts. Vielleicht sind die europäischen Wettbewerbshüter so sehr an dieser Sanktion interessiert, weil Microsoft die im Jahr beschlossene Abtrennung des Media Players gezielt ins Leere laufen ließ. Die EU-Kommission hatte zwar beschlossen, dass Microsoft auch eine Version des Betriebssystems in den Handel bringen soll, die keine Media Player-Software enthält. Doch Microsoft bot beide Versionen zum gleichen Preis an, was die Nachfrage nach der "unvollständig ausgestatteten" Windows-Version gegen Null tendieren ließ.
Bei einer prinzipiell mit Opera, Firefox, Safari etc. ausgestatteten Windows-Version könnte das nicht passieren. Doch man sollte die potentielle eigene Lebenserwartung noch einmal kritisch überprüfen, ehe man sich auf diesen Ausgang des Verfahrens freut. Es mag zwar sein, dass die EU-Kommission schon in naher Zukunft eine Entscheidung in dieser Angelegenheit trifft. Das wurde mit der Absage Microsofts zur Teilnahme an der heute beginnenden mündlichen Anhörung sogar noch wahrscheinlicher.
Aber es ist äußerst unwahrscheinlich, dass Microsoft eine solche Entscheidung ohne Widerspruch akzeptieren würde. Von einer gerichtlichen Überprüfung kann man also mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgehen. Gleichzeitig läuft in diesem Jahr die Amtszeit der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes aus, die den Fall Microsoft mit großer Entschiedenheit verfolgt hat. Ob ihr Nachfolger sich ebenfalls so gegen Microsoft ins Zeug legt, wie die Microsoft angeblich so "wohlgesonnene" (Heise, 2004) Kroes, wird sich noch zeigen.
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