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04. Juni 2009
Posted in Internet News
Die Klageabweisung erfolgt, weil die vermutlich rechtswidrigen Abhörmaßnahmen nachträglich legitimiert wurden. Von einem demokratisch kontrollierten Kongress und mit Zustimmung des damaligen Präsidentschaftskandidaten Barack Obama. Dessen "Flip-Flop" hatte schon während des Wahlkampfs für Verärgerung gesorgt, denn bevor er im Juli 2008 für die Immunisierung der Unternehmen stimmte, hatte er im Februar im Senat dagegen gestimmt.
Man kann nun argumentieren - was auch der Vorsitzende Richter tut -, dass die Klagen gegen den staatlichen Nachrichtendienst NSA durch diese Entscheidung nicht beeinflusst wird, und dass es auch im Sinne des im letzten Jahr beschlossenen Zusatzes zum FISA-Gesetz sei, dass nur die Unternehmen dadurch Immunität erhalten, nicht aber die staatlichen Stellen. Doch man fragt sich, wozu die US-Gesetze wohl dienen, wenn sie nachträglich durch Immunisierungen ausgehebelt werden.
ACLU und EFF jedenfalls werfen der Regierung unter Präsident Bush nachräglich vor, die Gewaltenteilung aufgehoben und der Exekutive zu viele Machtbefugnisse zugebilligt zu haben. Dem kann man sich eigentlich nur anschließen, wenn man bedenkt, dass es nach der Einführung des Immunitätsgesetzes genügte, dass Bushs Generalstaatsanwalt Michael Mukasey dem Gericht in einem Schreiben ohne weitere Konkretisierung oder Erklärung bestätigte, dass alle Abhörmaßnahmen von der Regierung autorisiert waren.
Damit werden jetzt alle Einzelklagen vom Tisch gewischt, obwohl man zugleich vermuten kann, dass diese Klagen nur die Spitze des Eisbergs sind, denn zwei Augenzeugen berichteten glaubhaft, dass im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen die gesamte Internet- und Mobilfunkkommunikation von den US-Geheimdiensten abgefangen und analysiert wurden.
Das wäre nur dann machbar gewesen, wenn die Unternehmen dies voll unterstützten und sich zugleich bewusst waren, dass sie mit ihrer Unterstützung der Regierungsanordnungen gegen das Gesetz verstoßen. Sie dafür straffrei zu stellen, ist ein schwerer Schlag für alle, die an Recht und Gesetz glauben. ACLU und EFF wollen das aber nicht hinnehmen.
Das Gericht beziehungsweise der Vorsitzende Richter Vaughn Walker haben den Klägern zwar noch ein Schlupfloch gelassen. Weil das Immunisierungsgesetz nur Abhörmaßnahmen zwischen dem 11. September 2001 und dem 17. Januar 2007 betrifft, wurde den Bürgerrechtlern 30 Tage Zeit gegeben, Rechtsverstöße nach dem Januar 2007 zu belegen.
Doch das genügt beiden Organisationen nicht. In einer gemeinsamen Presserklärung zeigen sie sich "zutiefst enttäuscht" von der Entscheidung des Richters und kündigen Berufung an, um den aus ihrer Sicht mehrfach erfolgten Verfassungsbruch zu ahnden. Aber erst einmal muss sich das Berufungsgericht zur Annahme der Berufung bewegen lassen.
Ob die Regierung Obama bei diesem Entscheidungsprozess, dem eventuell nachfolgenden Verfahren gegen die Telekom-Firmen, oder auch bei den Verfahren gegen die NSA auf die Seite der Kläger stellen wird, scheint fraglich. Nach dem jüngsten Bericht der Regierung hat die NSA zwar vielfach gegen das Gesetz verstoßen. Doch Details werden keine bekannt gemacht. Dafür heißt es, man wolle die Gesetzeslage ändern, um die bisherigen Überwachungsmaßnahmen fortsetzen zu können.
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