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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Wie vor zwei Tagen berichtet, hat das US-Justizministerium eine Untersuchung eingeleitet, bei der es um etwaige Absprachen zwischen Apple, Genentech, Google, Yahoo und anderen Unternehmen hinsichtlich der Nicht-Abwerbung von Mitarbeitern geht. Jetzt heißt es, dass ein ehemaliger Mitarbeiter Googles bestätigt, dass es bei der Suchmaschine "do not touch" Listen gegeben haben soll.

Auf diesen Listen der Unternehmen, bei denen kein Personal abgeworben werden soll, waren angeblich auch Genentech und Yahoo zu finden. Ob das alleine allerdings schon als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu sehen ist, ist fraglich. Ein von den Mercury News befragter Anwalt meint, dass solche Listen durchaus häufiger Anwendung finden, und dass diese Praxis nicht rechtswidrig ist. Zu einem Problem werden die Listen erst, wenn sie das Ergebnis von Absprachen sind und mehrere Unternehmen eine wechselseitige Schonhaltung einnehmen.

Ganz allgemein wird die Nutzung solcher Listen bei Unternehmen im kalifornischen Silicon Valley als befremdlich und unpassend dargestellt. Die Gesetze in Kalifornien machen es Firmen sonst sehr schwer, Barrieren für Abwerbeversuche aufzubauen. Verträge, die es den Mitarbeitern verbieten, bei Konkurrenzunternehmen zu arbeiten, werden beispielsweise regelmäßig für unwirksam erklärt. Doch Absprachen, wie sie jetzt untersucht werden, fallen aus dem sonst üblichen Rahmen.

 

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