Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
05. Juni 2009
Posted in Internet News
Auf diesen Listen der Unternehmen, bei denen kein Personal abgeworben werden soll, waren angeblich auch Genentech und Yahoo zu finden. Ob das alleine allerdings schon als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu sehen ist, ist fraglich. Ein von den Mercury News befragter Anwalt meint, dass solche Listen durchaus häufiger Anwendung finden, und dass diese Praxis nicht rechtswidrig ist. Zu einem Problem werden die Listen erst, wenn sie das Ergebnis von Absprachen sind und mehrere Unternehmen eine wechselseitige Schonhaltung einnehmen.
Ganz allgemein wird die Nutzung solcher Listen bei Unternehmen im kalifornischen Silicon Valley als befremdlich und unpassend dargestellt. Die Gesetze in Kalifornien machen es Firmen sonst sehr schwer, Barrieren für Abwerbeversuche aufzubauen. Verträge, die es den Mitarbeitern verbieten, bei Konkurrenzunternehmen zu arbeiten, werden beispielsweise regelmäßig für unwirksam erklärt. Doch Absprachen, wie sie jetzt untersucht werden, fallen aus dem sonst üblichen Rahmen.
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