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Nach dem doch beachtlichen Erfolg im BT-Land Schweden und dem immerhin erwähnenswerten Ergebnis in Deutschland scheint sich die Piratenpartei jetzt auch in Ländern ohne Seezugang breit machen zu wollen: Am 12. Juli soll in Zürich die Gründungsversammlung des schweizerischen Ablegers der Partei stattfinden.

Auch dort setzt man wohl in erster Linie auf das Ausschlussprinzip als Wahlmotivation, denn "Die anderen sind wegen Inkompetenz nicht mehr wählbar" - wie ein Gründungsmitglied gegenüber dem Internet-Magazin 20 Minuten zeigt. Doch ob das Programm der Piraten so "gewagt" ist, wie ein an gleicher Stelle zitierter Politologe meint, wäre dagegen eine Überprüfung wert.

Die Ziele der deutschen Piratenpartei sind jedenfalls bei näherer Betrachtung gar nicht so gewagt, sondern im Grunde genommen brav. Hinsichtlich des Urheberrechts, das sicher von zentralem Interesse ist, heißt es dort beispielsweise, die Partei tritt "für eine Legalisierung der Privatkopie ein, auch weil es technisch gar nicht möglich ist, Privatkopien zu unterbinden. Dabei geht es ihr aber nicht darum, das Urheberrecht vollständig abzuschaffen".

Von dem Wunsch strafbares Handeln zu legalem zu erklären, wie es gestern in einem Kommentar hieß, kann also nicht die Rede sein - wenngleich "nicht (...) vollständig abschaffen" Raum für Interpretationen lässt.

Die Forderung nach einem einwandfrei abgesicherten Recht auf eine Privatkopie ist jedoch nachvollziehbar und an der seit Jahrzehnten bekannten Praxis der Verbraucher orientiert. Die Festschreibung dieses Rechts wurde aber unter anderem von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verweigert, weil das Urheberrecht "kein Recht auf Privatkopie kennt".

Wenn man zugleich bedenkt, dass beispielsweise die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) es bemängelt, dass das Unrechtsbewusstsein bei massenweisen Urheberrechtsverletzungen im Internet weiter geschwächt wird, dann ist die Haltung des Gesetzgebers schwer nachvollziehbar. Es wäre doch vergleichsweise einfach, für Rechtsklarheit zu sorgen, wenn vom Gesetzgeber in klaren Worten und nicht juristisch deduktiv geklärt wäre, was ein Verbraucher darf und was nicht. Wer die Existenz dieser Unklarheit bezweifelt, möge einfach nur 10 Juristen die Frage stellen, ob die Kopie einer gekauften Musik-CD an einen Freund verschenkt werden darf.

Ein kleiner Tipp dazu: Der deutsche IFPI-Ablegerbezeichnet diesen Verwendungszweck einer Privatkopie für verboten. Die Erklärung: "... Denn in diesen Fällen kann derjenige, der die Kopie anfertigt, sie gerade nicht mehr benutzen, so dass kein eigener Gebrauch bezweckt ist, sondern der Gebrauch durch einen anderen". Bei Wikipedia dagegen liest man (zur Zeit): "Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weiter gegeben werden". Aber die Regierungen der letzten Jahre sehen dennoch keinen Klärungsbedarf.

Diese Situation erklärt dann vielleicht am Besten, wieso es zur Bildung von Piratenparteien kommen kann. Wer die Position der herrschenden Parteien nicht mehr nachvollziehen kann, kann auf diese Parteien ebenso gut verzichten. Wenn also eine Piratenpartei gewählt wird, dann ist das in erster Linie ein Hinweis darauf, dass die etablierten Parteien die Bedürfnisse zumindest einiger Wählergruppen nicht bedienen.

Wenn diese Wähler sich dann - wenn auch nur demonstrativ beziehungsweise aus Protest - gegen den Staat wenden, dann ist das vielleicht gefährlicher, als es das knuffige Bild einer Piratenpartei vermitteln kann. 

 

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