Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
15. Juni 2009
Posted in Internet News
An dem Gesetz soll nach einigen Änderungen festgehalten werden, obwohl damit der populistische Zweck des Gesetzes aufgegeben wird. Denn Sinn und Zweck des Gesetzes sollte es sein, dass die neu zu gründende Hadopi-Behörde selbst in der Lage ist, "Piraten" erst zu verwarnen und ihnen im Wiederholungsfall ohne Gerichtsbeschluss den Internet-Hahn abzudrehen. Ganz ohne lästige Verhandlungen oder Beweisaufnahmen.
Doch dieses Instant-Standgericht für zivile Bürger erklärte der "Conseil constitutionnel" (Verfassungsrat) für verfassungswidrig. Denn erstens werde die Kommunikationsfreiheit des Bürgers - ein Menschenrecht - ohne richterliche Entscheidung verletzt und zweitens bedeute dieses Vorgehen eine Verletzung der Unschuldsvermutung.
Daher muss das Gesetz jetzt
nachgebessert werden und eine richterliche Entscheidung muss erreicht
werden, ehe tatsächlich gegen einen Piraten vorgegangen werden kann.
Das Waffenarsenal der Hadopi-Behörde wird damit auf den Versand
drohender Mails und Briefe reduziert.
Links:
| < Neuere | Ältere > |
|---|




