Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
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16. Juni 2009
Die Klage in Deutschland hatte Facebook angestrengt, nachdem in den USA bereits eine ähnlich begründete Klage vom Stapel gelassen worden war. Die Facebook-Betreiber warfen dem deutschen Netzwerk vor, was zumindest in der Anfangszeit dieses Dienstes unübersehbar war: Man hatte bei dem amerikanischen Vorbild und seinem Erscheinungsbild heftig abgekupfert, als man StudiVZ entwickelte.
Doch darin sah das Kölner Gericht kein rechtliches Problem, denn StudiVZ war keine Täuschungsabsicht vorzuwerfen. Da Facebook sich zur Zeit der Gründung noch nicht in Deutschland tummelte, konnte man auch nicht davon ausgehen, dass deutsche Benutzer getäuscht werden sollten. Niemand machte ihnen vor, sich bei FaceBook aufzuhalten.
Ein Nachweis der Urheberrechtsverletzung ist ebenfalls nicht erfolgt. Laut Handelsblatt waren die Vorwürfe der Amerikaner noch nicht einmal "konkret genug gewesen, um einen Vergleich der Quellcodes durch einen Sachverständigen zu rechtfertigen". Die bloße Anpassung Farbwahl und ein ähnlich karger Aufbau der Seiten genügten dem Gericht also nicht, um eine Klage zu rechtfertigen. Was aber noch nicht bedeuten muss, dass Facebook auf die Möglichkeit eines Revisionsantrags verzichtet.
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